
24 Aug. Berufsunfähigkeit als Selbstständiger: Was ist anders als bei Angestellten?
Selbstständige und Freiberufler tragen bei Berufsunfähigkeit ein deutlich höheres finanzielles Risiko als Angestellte, weil sie keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben und ihr Einkommen vollständig wegfällt, sobald sie nicht mehr arbeiten können. Während Angestellte zumindest auf ein staatliches Grundnetz zurückgreifen können, stehen Selbstständige ohne private Vorsorge vor dem finanziellen Nichts. Die folgenden Fragen beleuchten die wichtigsten Unterschiede und helfen Ihnen, die richtigen Fragen für Ihre persönliche Absicherung zu stellen.
Warum haben Selbstständige kein gesetzliches Sicherheitsnetz bei Berufsunfähigkeit?
Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und zahlen daher keine Beiträge in das staatliche System ein. Wer nicht einzahlt, erwirbt auch keine Ansprüche. Im Fall einer Berufsunfähigkeit erhalten Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, Selbstständige hingegen gehen leer aus.
Hinzu kommt, dass Selbstständige auch keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben, sofern sie nicht freiwillig einen entsprechenden Tarif gewählt haben. Das bedeutet: Fällt die Arbeitskraft weg, fällt das Einkommen sofort und vollständig weg. Laufende Betriebskosten, Miete, Kredite und der private Lebensunterhalt müssen dennoch gedeckt werden.
Ausnahmen gibt es für bestimmte Berufsgruppen, etwa Handwerker oder Künstler, die über Pflichtmitgliedschaften in berufsständischen Versorgungswerken oder der Künstlersozialkasse abgesichert sein können. Ob und in welchem Umfang das auf Ihre Situation zutrifft, ist im Einzelfall zu prüfen. Für die große Mehrheit der Selbstständigen gilt jedoch: Ohne private BU-Versicherung gibt es kein Sicherheitsnetz.
Wie wird Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen definiert und nachgewiesen?
Berufsunfähigkeit liegt versicherungsrechtlich in der Regel dann vor, wenn eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft zu einem bestimmten Grad nicht mehr ausüben kann. Dieser Grad liegt bei den meisten Tarifen bei 50 Prozent. Diese Definition gilt grundsätzlich für Angestellte und Selbstständige gleichermaßen.
Der Nachweis gestaltet sich für Selbstständige jedoch oft komplexer. Während bei Angestellten der zuletzt ausgeübte Beruf klar durch den Arbeitsvertrag definiert ist, müssen Selbstständige ihren tatsächlichen Tätigkeitsschwerpunkt gegenüber dem Versicherer belegen. Wer als Selbstständiger viele verschiedene Aufgaben übernimmt, sollte im Leistungsfall nachweisen können, welche Tätigkeiten den Kern seiner Arbeit ausmachen und warum diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Wichtig ist außerdem, dass viele Versicherer bei Selbstständigen die Betriebsorganisation berücksichtigen. Wenn ein Selbstständiger theoretisch Aufgaben delegieren oder seinen Betrieb umstrukturieren könnte, kann das die Leistungsprüfung beeinflussen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und eine klare Dokumentation der eigenen Tätigkeit sind daher besonders relevant.
Was ist der Unterschied zwischen BU-Rente und Krankentagegeld für Selbstständige?
Die BU-Rente und das Krankentagegeld sichern unterschiedliche Risiken ab und ergänzen sich sinnvoll. Das Krankentagegeld greift bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, also wenn Sie krank sind, aber voraussichtlich wieder gesund werden. Die BU-Rente leistet bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, also wenn eine Rückkehr in den Beruf langfristig nicht mehr möglich ist.
Für Selbstständige ist diese Unterscheidung besonders relevant, weil sie im Krankheitsfall kein gesetzliches Krankengeld erhalten. Wer nur eine BU-Versicherung abschließt, ist bei einer längeren Erkrankung, die aber nicht als dauerhaft gilt, zunächst nicht abgesichert. Umgekehrt reicht ein Krankentagegeld allein nicht aus, wenn die Berufsunfähigkeit dauerhaft eintritt.
In der Praxis empfiehlt sich für viele Selbstständige eine Kombination aus beiden Absicherungsformen. Das Krankentagegeld überbrückt die Zeit bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit oder bis zur Genesung, während die BU-Rente die langfristige Einkommenssicherung übernimmt. Wie diese Kombination für Ihre konkrete Situation aussehen sollte, hängt von Ihrer Branche, Ihrem Einkommen und Ihren laufenden Kosten ab.
Welche Faktoren beeinflussen den BU-Beitrag für Selbstständige besonders stark?
Der Beitrag zur BU-Versicherung hängt bei Selbstständigen von denselben Grundfaktoren ab wie bei Angestellten: Eintrittsalter, Gesundheitszustand, gewählte Rentenhöhe und Laufzeit. Darüber hinaus spielt die konkrete Berufsausübung eine besonders große Rolle, weil Selbstständige häufig in Berufen tätig sind, die von Versicherern unterschiedlich eingestuft werden.
Folgende Faktoren sind für Selbstständige besonders relevant:
- Berufsgruppe und Tätigkeitsprofil: Körperlich belastende Berufe werden höher eingestuft als rein bürobasierte Tätigkeiten. Wer als Selbstständiger sowohl körperliche als auch administrative Aufgaben übernimmt, sollte sein Tätigkeitsprofil klar beschreiben.
- Absicherungshöhe: Selbstständige haben oft schwankende Einkommen. Die gewählte monatliche BU-Rente sollte realistisch den tatsächlichen Bedarf abdecken, einschließlich laufender Betriebskosten.
- Gesundheitszustand bei Antragstellung: Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen oder Beitragszuschlägen führen. Eine individuelle Bewertung durch den Versicherer ist im Einzelfall zu prüfen.
- Laufzeit und Endalter: Je länger der Vertrag läuft und je höher das vereinbarte Endalter, desto umfangreicher ist der Schutz, was sich auf den Beitrag auswirkt.
- Nachversicherungsgarantien: Optionen, die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen, sind für Selbstständige mit wachsendem Einkommen besonders nützlich.
Sollten Selbstständige eine BU mit oder ohne abstrakte Verweisung wählen?
Selbstständige sollten eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung wählen. Die abstrakte Verweisung erlaubt es dem Versicherer, die Leistung zu verweigern, wenn der Versicherte theoretisch in einem anderen, vergleichbaren Beruf arbeiten könnte, auch wenn er diesen Beruf tatsächlich nicht ausübt. Das kann dazu führen, dass trotz echter Berufsunfähigkeit keine Rente gezahlt wird.
Für Selbstständige ist dieses Risiko besonders hoch, weil ihre Qualifikationen oft breit gefächert sind. Ein selbstständiger Ingenieur könnte theoretisch als Gutachter tätig sein, ein selbstständiger Handwerker als Ausbilder. Ohne den Ausschluss der abstrakten Verweisung könnte der Versicherer genau auf solche Alternativen verweisen.
Die konkrete Verweisung hingegen ist in modernen Tarifen üblich und akzeptabel: Sie erlaubt dem Versicherer nur dann eine Verweisung, wenn der Versicherte tatsächlich eine andere Tätigkeit aufgenommen hat und dabei ein vergleichbares Einkommen erzielt. Das ist ein fairer Maßstab. Achten Sie bei der Vertragsgestaltung ausdrücklich darauf, dass die abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist.
Wann sollte ein Selbstständiger seine BU-Versicherung überprüfen oder anpassen?
Selbstständige sollten ihre BU-Versicherung immer dann überprüfen, wenn sich ihre berufliche oder persönliche Situation wesentlich verändert hat. Als Faustregel gilt: Eine Überprüfung alle zwei bis drei Jahre oder bei konkreten Anlässen ist sinnvoll, um sicherzustellen, dass der Schutz noch zur aktuellen Lebenssituation passt.
Konkrete Anlässe für eine Anpassung sind unter anderem:
- Einkommenssteigerung: Wer deutlich mehr verdient als bei Vertragsabschluss, sollte prüfen, ob die vereinbarte BU-Rente noch ausreicht, um den Lebensstandard zu sichern.
- Veränderung der Tätigkeit: Wer seinen Tätigkeitsschwerpunkt verlagert, zum Beispiel von körperlicher Arbeit zu Beratung, sollte prüfen, ob sich das auf die Einstufung auswirkt.
- Familiäre Veränderungen: Heirat, Kinder oder der Erwerb einer Immobilie erhöhen die finanzielle Verantwortung und damit den Absicherungsbedarf.
- Unternehmenswachstum: Wer Mitarbeiter einstellt oder Betriebskosten erhöht, trägt im Falle einer Berufsunfähigkeit auch für diese Verpflichtungen Verantwortung.
- Ablauf von Nachversicherungsfristen: Viele Verträge enthalten zeitlich begrenzte Optionen zur beitragsfreien Anpassung. Diese Fristen sollten aktiv genutzt werden.
Eine BU-Versicherung ist kein statisches Dokument, sondern ein Absicherungskonzept, das mit Ihrer Lebenssituation wachsen sollte. Wer seinen Vertrag jahrelang ungeprüft lässt, riskiert im Leistungsfall eine Lücke zwischen tatsächlichem Bedarf und vereinbarter Leistung.
Wie assekuron bei der BU-Absicherung für Selbstständige unterstützt
Berufsunfähigkeit als Selbstständiger ist ein Thema, bei dem individuelle Unterschiede besonders stark ins Gewicht fallen. Tätigkeitsprofil, Einkommensstruktur, Betriebskosten und persönliche Lebenssituation ergeben zusammen ein Bild, das sich nicht mit einer Standardlösung abdecken lässt. Genau hier setzen wir an.
Als unabhängiger Versicherungsmakler arbeiten wir bei assekuron mit rund 600 Versicherern zusammen und können für Selbstständige und Freiberufler ein Absicherungskonzept entwickeln, das wirklich zur individuellen Situation passt. Was wir dabei konkret leisten:
- Analyse Ihres tatsächlichen Absicherungsbedarfs auf Basis Ihrer beruflichen Tätigkeit und Einkommenssituation
- Vergleich von Tarifen mit Blick auf Vertragsklauseln wie den Ausschluss der abstrakten Verweisung
- Beratung zur sinnvollen Kombination aus BU-Rente und Krankentagegeld
- Begleitung bei der Antragstellung und Unterstützung bei der Dokumentation Ihrer Tätigkeit
- Regelmäßige Überprüfung bestehender Verträge bei veränderten Lebensumständen
- Professionelle Unterstützung im Leistungsfall, von der Schadensmeldung bis zur Korrespondenz mit dem Versicherer
Wenn Sie Ihre BU-Absicherung als Selbstständiger überprüfen oder neu aufstellen möchten, sprechen Sie uns gern an. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch und wir schauen gemeinsam, welches Konzept zu Ihrer Situation passt.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.
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