Münzgefülltes Eichenglas für Rentenersparnisse auf weißem Schreibtisch, Krücke unscharf im Hintergrund, warmes natürliches Seitenlicht.

Was passiert mit meiner Altersvorsorge, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?

Wer nicht mehr arbeiten kann, riskiert nicht nur sein laufendes Einkommen, sondern auch seine Altersvorsorge. Denn ohne regelmäßige Beiträge wächst das Vorsorgekapital nicht weiter, und die gesetzliche Rentenversicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit deutlich weniger, als viele erwarten. Wie groß diese Lücke ist, welche Absicherungsmöglichkeiten es gibt und wann Sie handeln sollten, beantwortet dieser Beitrag.

Was passiert mit meiner Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit?

Bei Berufsunfähigkeit fallen in der gesetzlichen Rentenversicherung die laufenden Beitragszahlungen weg, weil kein Arbeitseinkommen mehr erzielt wird. Das bedeutet: Die Rentenanwartschaft, also der Anspruch auf eine spätere Altersrente, wächst nicht mehr weiter. Gleichzeitig zahlt die gesetzliche Rentenversicherung zwar eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, diese fällt jedoch in vielen Fällen deutlich geringer aus als das bisherige Nettoeinkommen.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen können, unabhängig von Ihrem erlernten Beruf. Wer also als Chirurg nicht mehr operieren kann, aber theoretisch noch als Pförtner arbeiten könnte, erhält unter Umständen keine volle Leistung. Diese sogenannte abstrakte Verweisung ist ein häufig unterschätztes Risiko.

Für private Rentenversicherungen gilt: Ohne eine eingebaute Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit müssen Sie die Beiträge selbst weiterzahlen, auch wenn kein Einkommen mehr fließt. Tun Sie das nicht, wird der Vertrag beitragsfrei gestellt, was die spätere Rentenleistung erheblich reduziert.

Wie groß ist die Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit wirklich?

Die Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit ist in den meisten Fällen erheblich. Sie entsteht aus dem Unterschied zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und den tatsächlich ausgezahlten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Laut Branchendaten liegt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für viele Berufstätige bei weniger als einem Drittel des letzten Nettoeinkommens.

Diese Lücke hat mehrere Ursachen:

  • Die Erwerbsminderungsrente wird auf Basis der bisher erworbenen Rentenanwartschaften berechnet und fällt bei jüngeren Menschen entsprechend gering aus.
  • Laufende Beiträge zur privaten Altersvorsorge können ohne Einkommen oft nicht mehr geleistet werden.
  • Bestehende Sparverträge oder Fondspolicen wachsen nicht mehr weiter, wenn keine Einzahlungen erfolgen.
  • Gleichzeitig bleiben Fixkosten wie Miete, Kredite oder Versicherungsbeiträge bestehen.

Besonders relevant ist dieses Thema für Selbstständige und Freiberufler, die häufig gar keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben, weil sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aber auch Angestellte sollten die tatsächliche Höhe ihrer Anwartschaft kennen, bevor sie einschätzen können, wie gut sie abgesichert sind. Im Einzelfall ist das immer zu prüfen.

Schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Altersvorsorge?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt die Altersvorsorge auf zwei Wegen: Sie zahlt eine monatliche Rente, die das fehlende Einkommen teilweise ersetzt, und sie kann über eine Beitragsbefreiungsklausel dafür sorgen, dass ein gekoppelter Altersvorsorgevertrag beitragsfrei weiterläuft. Damit bleibt das Vorsorgekapital auch dann im Aufbau, wenn Sie selbst nicht mehr einzahlen können.

Die monatliche BU-Rente als Einkommensersatz

Die BU-Rente soll die finanzielle Grundlage sichern, damit laufende Kosten gedeckt werden können. Wie hoch diese Rente sein sollte, hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Wichtig ist, dass die vereinbarte Rente realistisch zum tatsächlichen Lebensstandard passt, nicht nur die Mindestkosten abdeckt.

Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit

Viele Altersvorsorgekonzepte, etwa fondsgebundene Rentenversicherungen oder Riester-Verträge, lassen sich mit einer Beitragsbefreiungsklausel kombinieren. Das bedeutet: Tritt Berufsunfähigkeit ein, übernimmt der Versicherer die weiteren Beitragszahlungen in den Altersvorsorgevertrag. So wächst das Kapital weiter, ohne dass Sie selbst einzahlen müssen. Ob und in welcher Form das für Ihren bestehenden Vertrag möglich ist, sollten Sie gezielt prüfen lassen.

Welche Alternativen gibt es zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer keine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann oder möchte, hat mehrere Alternativen, die je nach Lebenssituation und Gesundheitszustand unterschiedlich gut geeignet sind. Keine dieser Alternativen bietet denselben Schutzumfang wie eine vollwertige BU, aber sie können eine sinnvolle Ergänzung oder ein erster Schritt sein.

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Zahlt, wenn Sie gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. Der Schutz greift enger als bei der BU, ist aber oft leichter zu erhalten.
  • Grundfähigkeitsversicherung: Leistet bei Verlust bestimmter körperlicher Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Sprechen, unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten können.
  • Dread-Disease-Versicherung: Zahlt eine Einmalleistung bei der Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall.
  • Unfallversicherung: Greift ausschließlich bei unfallbedingten Invaliditäten, deckt also keine Erkrankungen ab, die laut Branchendaten die häufigere Ursache für Berufsunfähigkeit sind.

Welche Alternative sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer beruflichen Tätigkeit, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer finanziellen Situation ab. Das ist im Einzelfall zu prüfen, da pauschale Empfehlungen hier nicht weiterhelfen.

Wann sollte man die eigene Altersvorsorge auf Berufsunfähigkeit prüfen?

Die eigene Altersvorsorge sollte auf das Risiko Berufsunfähigkeit geprüft werden, sobald Sie beginnen, regelmäßig Beiträge in einen Vorsorgevertrag einzuzahlen, spätestens aber beim Einstieg ins Berufsleben. Als Faustregel gilt: Je früher, desto besser, weil Gesundheitsprüfungen in jungen Jahren in der Regel unkomplizierter verlaufen und die Absicherung langfristig günstiger sein kann.

Darüber hinaus gibt es konkrete Lebenssituationen, die eine Überprüfung besonders nahelegen:

  • Berufseinstieg oder Jobwechsel mit verändertem Einkommensniveau
  • Familiengründung, wenn andere Personen finanziell von Ihnen abhängen
  • Aufnahme eines Immobilienkredits, der langfristig bedient werden muss
  • Selbstständigkeit oder Wechsel in die Freiberuflichkeit ohne gesetzliche Absicherung
  • Bestehende Verträge, die seit Jahren nicht mehr überprüft wurden

Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte regelmäßig prüfen, ob die vereinbarte Rente noch zum aktuellen Lebensstandard passt. Einkommenssteigerungen, neue Verpflichtungen oder veränderte Lebensumstände können dazu führen, dass ein bestehender Schutz nicht mehr ausreicht.

Wie assekuron bei Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit unterstützt

Das Thema Altersvorsorge bei Berufsunfähigkeit ist komplex, weil es zwei Absicherungsbereiche miteinander verbindet, die oft getrennt betrachtet werden. Wir helfen Ihnen dabei, beides zusammenzudenken und ein Konzept zu entwickeln, das zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Als unabhängiger Versicherungsmakler für Privatkunden arbeiten wir mit rund 600 Versicherern zusammen und sind an keinen einzelnen Anbieter gebunden. Das bedeutet für Sie:

  • Wir analysieren Ihre bestehenden Vorsorge- und Absicherungsverträge auf Lücken und Überschneidungen.
  • Wir prüfen, ob Ihre Altersvorsorge eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit enthält oder ob diese nachgerüstet werden kann.
  • Wir vergleichen Alternativen zur klassischen BU, wenn diese für Sie nicht in Frage kommt.
  • Wir begleiten Sie im Schadensfall von der Meldung bis zur vollständigen Korrespondenz mit dem Versicherer.

Wenn Sie wissen möchten, wie gut Ihre Altersvorsorge für den Fall einer Berufsunfähigkeit aufgestellt ist, nehmen Sie gern ein Beratungsgespräch mit uns auf. Wir sind an vier Standorten in der Region Aachen für Sie erreichbar.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

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