Hand schützt Miniaturhaus und Familienfiguren unter Glasglocke, Dokument und Füllfederhalter daneben, warmes Licht.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sein?

Die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sollte in der Regel dem drei- bis fünffachen Jahresbruttogehalt der versicherten Person entsprechen. Als grobe Orientierung gilt: Je höher die finanziellen Verpflichtungen der Hinterbliebenen, desto höher sollte die Absicherung ausfallen. Die folgenden Abschnitte beleuchten die wichtigsten Faktoren, Faustformeln und typischen Lebenssituationen, die bei der Wahl der richtigen Höhe eine Rolle spielen.

Wovon hängt die richtige Versicherungssumme ab?

Die richtige Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung hängt vor allem von den finanziellen Verpflichtungen ab, die im Todesfall auf die Hinterbliebenen zukämen. Dazu zählen laufende Kosten wie Miete oder Kreditraten, der Lebensstandard der Familie sowie vorhandenes Vermögen, das als Puffer dienen könnte. Es gibt keine universelle Antwort, weil jede Lebenssituation individuell ist.

Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe der Risikolebensversicherung maßgeblich:

  • Laufende finanzielle Verpflichtungen: Immobilienkredite, Mietkosten und andere monatliche Ausgaben, die die Hinterbliebenen allein tragen müssten.
  • Einkommen und Einkommensverhältnis: Wie viel Einkommen fällt im Todesfall weg? Verdient nur eine Person, ist der Absicherungsbedarf in der Regel höher.
  • Anzahl und Alter der Kinder: Jüngere Kinder bedeuten längere Versorgungszeiträume und damit einen höheren Bedarf.
  • Vorhandenes Vermögen: Ersparnisse, Wertpapiere oder andere Rücklagen können den Absicherungsbedarf reduzieren.
  • Staatliche Leistungen: Die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente deckt in der Praxis oft nur einen Teil des tatsächlichen Bedarfs ab und sollte nicht als ausreichende Grundlage betrachtet werden.

Im Einzelfall zu prüfen ist außerdem, ob bestehende Lebensversicherungen oder betriebliche Absicherungen bereits einen Teil des Risikos abdecken. Diese können die benötigte Versicherungssumme der Risikolebensversicherung entsprechend verringern.

Welche Faustformeln gibt es für die Berechnung?

Für die Berechnung der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung haben sich in der Praxis zwei Faustformeln etabliert: das drei- bis fünffache Jahresbruttogehalt der versicherten Person oder alternativ die Summe aller finanziellen Verpflichtungen der nächsten zehn Jahre. Beide Ansätze liefern einen ersten Orientierungswert, ersetzen aber keine individuelle Bedarfsanalyse.

Faustformel 1: Vielfaches des Jahreseinkommens

Die bekannteste Faustregel besagt, dass die Versicherungssumme dem drei- bis fünffachen Jahresbruttogehalt entsprechen sollte. Wer also ein Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro hat, orientiert sich an einer Summe zwischen 150.000 und 250.000 Euro. Diese Formel ist einfach anzuwenden, berücksichtigt aber weder Schulden noch familiäre Besonderheiten.

Faustformel 2: Summe der Verpflichtungen

Ein präziserer Ansatz addiert alle finanziellen Verpflichtungen, die die Hinterbliebenen in einem definierten Zeitraum tragen müssten: offene Kreditschulden, Unterhaltskosten für Kinder, laufende Lebenshaltungskosten abzüglich eigener Einnahmen der Hinterbliebenen. Diese Methode ist aufwendiger, liefert aber ein realistischeres Bild des tatsächlichen Absicherungsbedarfs.

Beide Formeln sind als Ausgangspunkt nützlich. Wer eine Immobilie finanziert oder Kinder zu versorgen hat, sollte die errechnete Summe eher nach oben anpassen. Wer über nennenswerte Rücklagen verfügt, kann sie gegebenenfalls reduzieren.

Wie viel Risikolebensversicherung braucht eine Familie mit Immobilie?

Eine Familie mit Immobiliendarlehen sollte die Versicherungssumme mindestens so hoch wählen, dass die verbleibende Restschuld vollständig abgedeckt ist. Zusätzlich sollte die laufende Versorgung der Hinterbliebenen für mehrere Jahre gesichert sein. In einem solchen Fall könnte die benötigte Summe deutlich über dem reinen Einkommensmultiplikator liegen.

Konkret bedeutet das: Besteht noch ein Immobilienkredit über 300.000 Euro und sollen die Hinterbliebenen zusätzlich für fünf Jahre ihren Lebensstandard halten können, summiert sich der Bedarf schnell auf 400.000 Euro oder mehr. Dabei ist zu beachten:

  • Die Restschuld des Darlehens sinkt über die Laufzeit. Eine anfangs hohe Versicherungssumme kann daher mit der Zeit angepasst werden.
  • Wenn beide Partner berufstätig sind, reduziert das eigene Einkommen des überlebenden Partners den Absicherungsbedarf.
  • Kinder im Haushalt erhöhen den Bedarf, weil Betreuungskosten und Ausbildungskosten einkalkuliert werden sollten.
  • Eine verbundene Risikolebensversicherung, die beide Partner absichert, kann für Paare mit gemeinsamer Immobilie eine sinnvolle Lösung sein, im Einzelfall aber auch Nachteile haben. Das ist individuell zu prüfen.

Für Familien mit Immobilie gilt als Faustregel: Restschuld plus drei bis fünf Jahresgehälter des Hauptverdieners ergibt einen realistischen Ausgangswert für die Risikolebensversicherung.

Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig gewählt wird?

Ist die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung zu niedrig, reicht die Auszahlung im Todesfall nicht aus, um die Hinterbliebenen ausreichend zu versorgen. In einem solchen Fall könnte die Familie gezwungen sein, die Immobilie zu verkaufen, auf Ersparnisse zurückzugreifen oder den Lebensstandard erheblich einzuschränken.

Die Konsequenzen einer zu niedrigen Absicherung sind im Ernstfall gravierend:

  • Kreditrisiko: Reicht die Auszahlung nicht, um das Immobiliendarlehen zu tilgen, muss der überlebende Partner die Raten allein stemmen. Das kann zur Zwangsversteigerung führen.
  • Versorgungslücke: Laufende Kosten wie Miete, Lebenshaltung und Kinderbetreuung können nicht mehr vollständig gedeckt werden.
  • Keine Nachbesserung im Nachhinein: Eine zu niedrig gewählte Versicherungssumme lässt sich nachträglich nur begrenzt erhöhen. Gesundheitliche Veränderungen können eine Anpassung erschweren oder verteuern.

Wer bei der Wahl der Versicherungssumme zu knapp kalkuliert, spart zwar kurzfristig an Beiträgen, geht aber ein erhebliches finanzielles Risiko ein. Im Zweifelsfall ist eine etwas höhere Summe die sicherere Wahl.

Sollte die Versicherungssumme über die Laufzeit sinken?

Ja, eine sinkende Versicherungssumme kann sinnvoll sein, wenn der Absicherungsbedarf über die Zeit abnimmt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Immobilienkredit planmäßig getilgt wird oder Kinder das Haus verlassen. Allerdings ist eine konstante Versicherungssumme in vielen Situationen die einfachere und flexiblere Wahl.

Es gibt zwei grundsätzliche Modelle:

Konstante Versicherungssumme

Die Auszahlung bleibt über die gesamte Laufzeit gleich hoch. Das bietet maximale Sicherheit, weil der volle Betrag unabhängig vom Zeitpunkt des Todesfalls zur Verfügung steht. Dieses Modell eignet sich besonders, wenn der Absicherungsbedarf nicht klar abnimmt oder wenn Flexibilität wichtig ist.

Fallende Versicherungssumme

Die Auszahlung sinkt über die Laufzeit, oft parallel zur Restschuld eines Darlehens. Dieses Modell ist häufig günstiger in den Beiträgen, weil das Risiko für den Versicherer mit der Zeit abnimmt. Es eignet sich gut, wenn die Risikolebensversicherung primär zur Absicherung eines Immobilienkredits abgeschlossen wird.

Welches Modell besser passt, hängt vom konkreten Absicherungsziel ab. Wer mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, etwa Kreditabsicherung und Familienversorgung, fährt mit einer konstanten Summe oft sicherer.

Wann sollte die gewählte Versicherungssumme überprüft werden?

Die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sollte immer dann überprüft werden, wenn sich die Lebenssituation wesentlich verändert. Als Faustregel gilt: mindestens alle fünf Jahre oder bei jedem größeren Lebensereignis. Denn was heute ausreichend ist, kann morgen bereits eine Lücke hinterlassen.

Typische Anlässe für eine Überprüfung sind:

  • Heirat oder Partnerschaft: Ein neuer gemeinsamer Haushalt verändert die finanziellen Abhängigkeiten.
  • Geburt eines Kindes: Der Versorgungsbedarf steigt erheblich, wenn ein weiteres Kind zu versorgen ist.
  • Immobilienkauf oder Kreditaufnahme: Eine neue Schuld erhöht den Absicherungsbedarf sofort.
  • Einkommensveränderungen: Gehaltserhöhungen, Beförderungen oder der Wechsel in die Selbstständigkeit können den Bedarf nach oben verschieben.
  • Scheidung oder Trennung: Bestehende Absicherungen müssen neu bewertet werden, weil sich die Begünstigten und Verpflichtungen ändern.
  • Kinder verlassen den Haushalt: Der Versorgungsbedarf sinkt, wenn keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr im Haushalt leben.

Wichtig: Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist nach Vertragsabschluss nicht immer ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Wer beim Abschluss auf eine Nachversicherungsgarantie achtet, kann die Summe bei bestimmten Ereignissen ohne neue Gesundheitsfragen anpassen. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Risikolebensversicherung mit assekuron: individuell statt pauschal

Die Wahl der richtigen Versicherungssumme ist keine Rechenaufgabe, die sich mit einer Formel abschließend lösen lässt. Sie hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren Verpflichtungen und Ihren Zielen ab. Genau hier setzen wir an.

Als unabhängiger Versicherungsmakler in Aachen unterstützen wir Sie dabei, Ihren tatsächlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln und ein Konzept zu entwickeln, das wirklich zu Ihrer Situation passt. Auf unserer Seite für Privatkunden bei assekuron erhalten Sie einen Überblick über unser Leistungsspektrum in der privaten Absicherung.

Was wir konkret für Sie tun:

  • Wir analysieren Ihre finanzielle Situation und Ihre Verpflichtungen, um den tatsächlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln.
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  • Wir begleiten Sie bei Vertragsänderungen, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert, zum Beispiel nach einer Geburt oder einem Immobilienkauf.
  • Wir stehen Ihnen im Schadensfall zur Seite und übernehmen die Korrespondenz mit dem Versicherer.

Wenn Sie Ihre Risikolebensversicherung auf den richtigen Stand bringen möchten, vereinbaren Sie gern ein Beratungsgespräch mit uns.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

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