Person mit verbundenem Arm erholt sich zu Hause auf einem Leinensofa, Versicherungsmappe und Tee auf dem Couchtisch.

Was zahlt die BU-Versicherung, was das Krankentagegeld nicht zahlt?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt dort, wo das Krankentagegeld aufhört: Sie sichert Ihr Einkommen langfristig ab, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Das Krankentagegeld überbrückt vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, endet aber nach einer festgelegten Bezugsdauer. Wer beide Konzepte kennt, kann seine Absicherung gezielt planen. Die folgenden Fragen klären die wichtigsten Unterschiede.

Wann endet das Krankentagegeld und was passiert danach?

Das Krankentagegeld endet, wenn die vertraglich vereinbarte Bezugsdauer ausgeschöpft ist oder wenn feststeht, dass Sie Ihren Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben können. Gesetzlich Versicherte erhalten Krankengeld in der Regel für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Erkrankung. Danach entfällt die Leistung vollständig.

Für Selbstständige und Freiberufler, die ein privates Krankentagegeld abgeschlossen haben, gelten die individuellen Vertragsbedingungen. Auch hier ist die Leistung zeitlich begrenzt und deckt ausschließlich vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ab. Sobald eine Erkrankung oder Verletzung als dauerhaft eingestuft wird, greift das Krankentagegeld nicht mehr.

Was danach kommt, hängt von Ihrer persönlichen Absicherung ab. Wer keine BU-Versicherung hat, ist auf die staatliche Erwerbsminderungsrente angewiesen. Diese fällt laut Branchendaten für viele Berufstätige deutlich geringer aus als das bisherige Nettoeinkommen und setzt zudem voraus, dass man gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann. Eine private BU-Versicherung schließt diese Lücke.

Was leistet die BU-Versicherung, das Krankentagegeld nicht abdeckt?

Die BU-Versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu einem vertraglich definierten Grad dauerhaft nicht mehr ausüben können. Das Krankentagegeld hingegen leistet nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und ist zeitlich begrenzt. Die BU-Versicherung sichert also das langfristige Einkommensrisiko ab, nicht das kurzfristige.

Die wesentlichen Unterschiede im Überblick:

  • Dauer der Leistung: Das Krankentagegeld ist auf Wochen oder Monate begrenzt. Die BU-Rente wird bis zum vereinbarten Endalter gezahlt, solange die Berufsunfähigkeit besteht.
  • Auslöser der Leistung: Krankentagegeld setzt Arbeitsunfähigkeit voraus. Die BU-Versicherung leistet bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, auch wenn Sie theoretisch noch einer anderen Tätigkeit nachgehen könnten.
  • Schutz des konkreten Berufs: Eine gute BU-Versicherung schützt Ihren spezifischen Beruf. Ein Chirurg, der nicht mehr operieren kann, erhält die Rente, auch wenn er noch als Gutachter tätig sein könnte.
  • Keine Beitragspflicht im Leistungsfall: Viele BU-Verträge enthalten eine Beitragsbefreiung, sobald die Rente gezahlt wird.

Kurz gesagt: BU und Krankentagegeld ergänzen sich zeitlich. Das Krankentagegeld überbrückt die ersten Monate, die BU-Versicherung sichert das Einkommen danach.

Gilt die BU-Versicherung auch bei psychischen Erkrankungen?

Ja, die BU-Versicherung gilt grundsätzlich auch bei psychischen Erkrankungen, sofern diese zur dauerhaften Berufsunfähigkeit führen. Laut Branchendaten zählen psychische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout oder Angststörungen zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit in Deutschland. Das Krankentagegeld leistet hier ebenfalls, aber eben nur zeitlich begrenzt.

Ob und in welchem Umfang eine BU-Versicherung im Einzelfall leistet, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen und dem Grad der Berufsunfähigkeit ab. Wichtig ist, dass psychische Erkrankungen bei der Antragstellung in der Gesundheitsprüfung angegeben werden müssen, sofern sie bereits bestehen. Vorerkrankungen können die Versicherbarkeit beeinflussen, im Einzelfall ist dabei immer der konkrete Vertrag zu prüfen.

Das Krankentagegeld macht bei psychischen Erkrankungen keinen Unterschied zu körperlichen Erkrankungen. Es leistet bei attestierter Arbeitsunfähigkeit. Die BU-Versicherung geht darüber hinaus und sichert auch dann ab, wenn die psychische Erkrankung dauerhaft ist.

Brauche ich BU-Versicherung und Krankentagegeld gleichzeitig?

Für viele Berufstätige, insbesondere Selbstständige und Freiberufler, ist die Kombination aus BU-Versicherung und Krankentagegeld sinnvoll. Beide Konzepte decken unterschiedliche Zeiträume und Risiken ab. Ob Sie beide benötigen, hängt von Ihrer beruflichen Situation, Ihrem Absicherungsbedarf und Ihrer bestehenden Absicherung ab.

Angestellte erhalten in der Regel Lohnfortzahlung für sechs Wochen und danach Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Für sie ist ein privates Krankentagegeld oft weniger relevant. Die BU-Versicherung bleibt aber für Angestellte genauso wichtig, da das gesetzliche Krankengeld nach 78 Wochen endet und die Erwerbsminderungsrente häufig nicht ausreicht.

Selbstständige haben keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld und sind daher auf ein privates Krankentagegeld angewiesen, um kurzfristige Ausfälle zu überbrücken. Gleichzeitig sichert die BU-Versicherung das langfristige Risiko ab. Hier greifen beide Konzepte ineinander und ergänzen sich sinnvoll. Im Einzelfall ist zu prüfen, welche Kombination zu Ihrer Lebenssituation passt.

Wie hoch sollte die BU-Rente im Vergleich zum Krankentagegeld sein?

Als Faustregel gilt: Die BU-Rente sollte Ihren Lebensstandard sichern und mindestens 60 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens abdecken. Das Krankentagegeld orientiert sich in der Regel am tatsächlichen Nettoverdienst und soll den kurzfristigen Einkommensausfall kompensieren. Beide Leistungen sollten aufeinander abgestimmt sein, um Lücken oder Doppelabsicherungen zu vermeiden.

Wichtig ist dabei: Die BU-Rente muss nicht nur laufende Ausgaben decken, sondern auch Beiträge zur Altersvorsorge ersetzen, die während der Berufsunfähigkeit nicht mehr eingezahlt werden können. Wer das außer Acht lässt, riskiert eine Versorgungslücke im Alter.

Konkrete Beitragshöhen und Leistungsbeträge lassen sich nicht pauschal nennen, da sie von Alter, Beruf, Gesundheitszustand und individuellen Vertragskonditionen abhängen. Eine persönliche Bedarfsanalyse ist hier der richtige Weg, um die passende Absicherungshöhe zu ermitteln.

Wann sollte man eine BU-Versicherung abschließen?

Eine BU-Versicherung sollte möglichst früh abgeschlossen werden, als Faustregel gilt: je jünger und gesünder, desto besser. In jungen Jahren sind die Beiträge in der Regel niedriger und die Gesundheitsprüfung fällt leichter, da noch keine oder wenige Vorerkrankungen vorliegen. Wer wartet, riskiert höhere Beiträge oder Leistungsausschlüsse.

Besonders relevant ist der Abschluss in folgenden Lebensphasen:

  • Berufseinsteiger: Direkt nach Ausbildung oder Studium, wenn das Einkommen erstmals abgesichert werden muss.
  • Familiengründung: Wenn andere Personen finanziell von Ihnen abhängen, steigt der Absicherungsbedarf deutlich.
  • Selbstständigkeit: Ohne gesetzliche Absicherung ist die BU-Versicherung besonders wichtig.
  • Gehaltserhöhung oder Karrierewechsel: Bestehende Verträge sollten regelmäßig auf ihre Angemessenheit geprüft werden.

Das Krankentagegeld kann parallel dazu zu jedem Zeitpunkt angepasst werden, wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert. Beide Konzepte sollten regelmäßig überprüft werden, damit sie zur aktuellen Lebenssituation passen.

Wie assekuron bei BU und Krankentagegeld unterstützt

Die Frage, wie BU-Versicherung und Krankentagegeld optimal zusammenspielen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre bestehende Absicherung zu analysieren und ein Konzept zu entwickeln, das wirklich zu Ihrer Situation passt.

  • Unabhängige Marktübersicht: Wir vergleichen Angebote von rund 600 Versicherern und suchen das Konzept, das Ihren Bedarf trifft, ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter.
  • Individuelle Bedarfsanalyse: In persönlichen Gesprächen klären wir, welche Absicherungshöhe für Ihre Lebenssituation sinnvoll ist und wo Lücken bestehen.
  • Abstimmung beider Konzepte: Wir prüfen, ob Krankentagegeld und BU-Versicherung aufeinander abgestimmt sind oder ob Doppelabsicherungen und Lücken bestehen.
  • Begleitung im Leistungsfall: Sollte der Fall eintreten, unterstützen wir Sie bei der Schadensmeldung und der Korrespondenz mit dem Versicherer.

Als assekuron stehen wir Ihnen an vier Standorten in und um Aachen zur Verfügung. Wenn Sie Ihre Absicherung überprüfen oder neu aufstellen möchten, freuen wir uns auf ein Beratungsgespräch.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

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