Person sitzt ruhig an einem Eichenschreibtisch mit geschlossenem Notizbuch und kleiner grüner Pflanze, sanftes Fensterlicht, gedämpfte Farbtöne.

Welche Rolle spielt psychische Gesundheit bei der Arbeitskraftabsicherung?

Psychische Gesundheit spielt bei der Arbeitskraftabsicherung eine zentrale Rolle: Psychische Erkrankungen gehören laut Branchendaten seit Jahren zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit in Deutschland. Wer seine Arbeitskraft absichern möchte, kommt an diesem Thema nicht vorbei. Die folgenden Fragen beleuchten, was das für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung konkret bedeutet.

Wie häufig führen psychische Erkrankungen zur Berufsunfähigkeit?

Psychische Erkrankungen sind laut Branchendaten der führenden deutschen Versicherer seit mehreren Jahren die häufigste Einzelursache für Berufsunfähigkeit. Rund jeder vierte bis dritte Leistungsfall geht auf psychische Ursachen zurück. Damit liegen sie noch vor Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebserkrankungen.

Dieser Trend hat sich in den vergangenen Jahren weiter verstärkt. Burnout, Depressionen, Angststörungen und posttraumatische Belastungsstörungen sind keine seltenen Ausnahmen mehr, sondern betreffen Menschen in allen Berufsgruppen und Altersklassen. Besonders relevant ist das für Berufe mit hohem emotionalem oder mentalem Druck, etwa in sozialen, medizinischen oder kaufmännischen Bereichen.

Für die Arbeitskraftabsicherung bedeutet das: Ein Absicherungskonzept, das psychische Erkrankungen nicht einschließt oder nur unzureichend berücksichtigt, weist eine erhebliche Lücke auf. Die Frage ist daher nicht, ob psychische Gesundheit relevant ist, sondern wie gut sie im eigenen Vertrag abgedeckt ist.

Welche psychischen Erkrankungen sind bei der BU-Versicherung versichert?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) sichert grundsätzlich alle Erkrankungen ab, die dazu führen, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf für einen definierten Zeitraum nicht mehr ausüben können. Das gilt dem Grundsatz nach auch für psychische Erkrankungen, unabhängig von ihrer konkreten Diagnose.

Typische psychische Erkrankungen, die in der Praxis zu Leistungsansprüchen führen, sind unter anderem:

  • Depressionen und depressive Episoden
  • Angststörungen und Panikattacken
  • Burnout-Syndrome mit klinischem Krankheitswert
  • Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
  • Zwangsstörungen
  • Anpassungsstörungen

Wichtig: Nicht jede psychische Belastung erfüllt automatisch die Leistungsvoraussetzungen. Entscheidend ist, ob ein Arzt die Berufsunfähigkeit im Sinne der Vertragsbedingungen feststellt und dokumentiert. Die genauen Anforderungen variieren je nach Tarif und Versicherer. Im Einzelfall ist das immer zu prüfen.

Warum lehnen Versicherer BU-Anträge wegen psychischer Erkrankungen ab?

Versicherer lehnen BU-Anträge bei psychischen Erkrankungen häufiger ab als bei körperlichen Erkrankungen, weil die Feststellung und Dokumentation der Berufsunfähigkeit komplexer ist. Psychische Erkrankungen sind schwerer objektivierbar als etwa ein Knochenbruch oder ein Herzinfarkt, was zu Streitigkeiten über den Grad der Einschränkung führen kann.

Häufige Ablehnungsgründe sind:

  • Unzureichende ärztliche Dokumentation: Wenn keine kontinuierliche psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung nachgewiesen werden kann, zweifeln Versicherer an der Schwere der Erkrankung.
  • Nicht erfüllte Berufsunfähigkeitsquote: Die meisten Verträge setzen voraus, dass Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Diese Grenze ist bei psychischen Erkrankungen oft schwer nachzuweisen.
  • Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Wurden frühere psychische Beschwerden bei Vertragsabschluss nicht angegeben, kann der Versicherer die Leistung verweigern oder den Vertrag anfechten.
  • Fehlende Konsistenz der Angaben: Widersprüche zwischen Selbstauskunft, Arztberichten und dem tatsächlichen Verhalten können zu Zweifeln führen.

Wer im Leistungsfall auf Unterstützung angewiesen ist, profitiert davon, die Schadensabwicklung nicht allein bewältigen zu müssen. Ein unabhängiger Makler kann dabei helfen, die Kommunikation mit dem Versicherer professionell zu führen.

Wie wirken sich Vorerkrankungen auf den BU-Schutz aus?

Vorerkrankungen im psychischen Bereich wirken sich beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft erheblich aus. Versicherer bewerten psychische Vorerkrankungen in der Risikoprüfung häufig strenger als körperliche, weil sie statistisch mit einem erhöhten Leistungsrisiko verbunden sind.

Mögliche Konsequenzen bei der Antragstellung sind:

  • Risikozuschlag: Der Beitrag wird erhöht, um das höhere Risiko abzubilden.
  • Leistungsausschluss: Bestimmte psychische Erkrankungen oder Erkrankungsgruppen werden vom Versicherungsschutz ausgenommen.
  • Ablehnung des Antrags: Bei schwerwiegenden oder rezidivierenden psychischen Erkrankungen kann der Versicherer den Antrag vollständig ablehnen.

Wichtig ist dabei die vorvertragliche Anzeigepflicht: Sie sind verpflichtet, alle Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß zu beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall nicht zahlt. Wie sich eine konkrete Vorerkrankung auf Ihre individuelle Versicherbarkeit auswirkt, lässt sich pauschal nicht beurteilen und ist im Einzelfall zu prüfen.

Wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Als Faustregel gilt: Je früher, desto besser. Wer eine BU-Versicherung in jungen Jahren und in guter gesundheitlicher Verfassung abschließt, hat in der Regel bessere Chancen auf einen umfassenden Versicherungsschutz ohne Ausschlüsse oder Zuschläge. Das gilt besonders im Hinblick auf psychische Erkrankungen, die häufig erstmals im jungen Erwachsenenalter auftreten.

Besonders relevant ist ein früher Abschluss für folgende Gruppen:

  • Berufseinsteiger und Studierende, die noch keine psychischen Vorerkrankungen haben
  • Personen in Berufen mit hohem psychischem Belastungspotenzial
  • Menschen, in deren Familie psychische Erkrankungen bekannt sind

Wer bereits psychische Beschwerden hatte oder hat, sollte dennoch nicht auf eine Absicherung verzichten, sondern die Möglichkeiten sorgfältig prüfen. Auch mit Vorerkrankungen kann es Absicherungsoptionen geben, die zumindest einen Teilschutz bieten. Das ist jedoch immer individuell zu bewerten.

Welche Alternativen gibt es zur BU-Versicherung bei psychischen Risiken?

Wenn eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund psychischer Vorerkrankungen nicht oder nur eingeschränkt abschließbar ist, gibt es alternative Absicherungskonzepte, die zumindest einen Teil des Einkommensrisikos abdecken können.

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn bestimmte körperliche oder geistige Grundfähigkeiten verloren gehen, etwa Sehen, Sprechen, Gehen oder die Fähigkeit, sich zu orientieren. Psychische Erkrankungen sind hier in der Regel nicht direkt versichert, aber der Zugang ist oft einfacher als bei der BU-Versicherung.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift, wenn Sie gar keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können, unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf. Die Hürde für eine Leistung ist damit höher als bei der BU-Versicherung, aber der Abschluss ist häufig auch bei Vorerkrankungen leichter möglich.

Dread-Disease-Versicherung

Diese Versicherung zahlt eine Einmalleistung bei der Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen. Psychische Erkrankungen sind in den meisten Tarifen nicht enthalten, aber die Versicherung kann als Ergänzung sinnvoll sein, wenn andere Absicherungswege eingeschränkt sind.

Welche Alternative im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation, dem Beruf und dem Gesundheitszustand ab. Eine pauschale Empfehlung ist hier nicht möglich. Ein unabhängiger Makler kann die verschiedenen Optionen gegenüberstellen und gemeinsam mit Ihnen ein passendes Konzept entwickeln.

Wie assekuron bei der Arbeitskraftabsicherung mit psychischen Risiken unterstützt

Das Thema psychische Gesundheit und Berufsunfähigkeit ist komplex, und die richtigen Weichen lassen sich am besten frühzeitig stellen. Wir bei assekuron begleiten Sie dabei, Ihre individuelle Situation zu verstehen und ein Absicherungskonzept zu entwickeln, das zu Ihrem Leben passt.

  • Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Absicherungsoptionen angesichts Ihrer gesundheitlichen Situation realistisch sind.
  • Wir greifen auf ein breites Netzwerk von rund 600 Versicherern zurück, um Tarife zu vergleichen, die auch bei psychischen Risiken tragfähige Lösungen bieten.
  • Wir unterstützen Sie bei der korrekten und vollständigen Beantwortung der Gesundheitsfragen, um spätere Probleme im Leistungsfall zu vermeiden.
  • Im Schadensfall übernehmen wir die Kommunikation mit dem Versicherer und begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Leistungsabwicklung.
  • Wir sind an vier Standorten in und um Aachen für Sie erreichbar und nehmen uns die Zeit, Ihre persönlichen Ziele und Wünsche wirklich zu verstehen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Arbeitskraftabsicherung haben oder wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie konkret infrage kommen, freuen wir uns auf ein Beratungsgespräch.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

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