
07 Juli Was muss man bei den Gesundheitsfragen für die BU alles angeben?
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie im Antrag alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Das bedeutet: Vorerkrankungen, Behandlungen, Medikamente und Arztbesuche innerhalb des abgefragten Zeitraums müssen Sie angeben, auch wenn diese Ihnen heute harmlos erscheinen. Welche Fragen konkret gestellt werden, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Die folgenden Abschnitte erklären, worauf Sie beim Ausfüllen besonders achten sollten.
Welche Vorerkrankungen muss man bei der BU angeben?
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie grundsätzlich alle Erkrankungen, Beschwerden und Behandlungen angeben, nach denen der Versicherer im Antrag ausdrücklich fragt. Das umfasst körperliche und psychische Erkrankungen, Operationen, Unfälle, Dauermedikationen sowie laufende oder abgeschlossene Therapien. Maßgeblich ist nicht Ihre persönliche Einschätzung der Schwere, sondern der genaue Wortlaut der Gesundheitsfragen.
Viele Menschen unterschätzen, welche Angaben relevant sind. Auch Erkrankungen, die vollständig ausgeheilt sind, können angabepflichtig sein, wenn sie in den abgefragten Zeitraum fallen. Typische Beispiele sind Rückenprobleme, psychische Beschwerden wie Burnout oder Depressionen, Allergien, Asthma, Schilddrüsenerkrankungen oder frühere Sportverletzungen mit ärztlicher Behandlung.
Wichtig ist: Nicht jede Vorerkrankung führt automatisch zu einer Ablehnung. Versicherer reagieren unterschiedlich. Manche nehmen einen Antrag mit einem Risikoausschluss für den betroffenen Bereich an, andere verlangen einen Risikozuschlag. Im Einzelfall ist das immer zu prüfen.
Was passiert, wenn man Gesundheitsfragen bei der BU falsch beantwortet?
Wer Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung unvollständig oder falsch beantwortet, riskiert, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert oder den Vertrag rückwirkend anficht. Das kann dazu führen, dass Sie trotz jahrelanger Beitragszahlung im Ernstfall ohne Absicherung dastehen. Dieses Risiko besteht selbst dann, wenn die verschwiegene Erkrankung nichts mit dem späteren Leistungsfall zu tun hat.
Versicherer prüfen im Leistungsfall regelmäßig, ob die Angaben im Antrag korrekt waren. Dabei können sie Auskünfte von behandelnden Ärzten, Krankenkassen oder Krankenhäusern einholen. Stellen sie dabei fest, dass Vorerkrankungen verschwiegen wurden, sprechen Fachleute von einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.
Die Folgen hängen davon ab, ob die Falschangabe vorsätzlich, grob fahrlässig oder schlicht versehentlich erfolgte. Bei Vorsatz kann der Versicherer den Vertrag anfechten, als wäre er nie zustande gekommen. Bei grober Fahrlässigkeit ist eine Kündigung oder Leistungskürzung möglich. Selbst bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Versicherer unter Umständen vom Vertrag zurücktreten. Für eine rechtliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachmann.
Wie weit zurück reichen die Gesundheitsfragen bei der BU?
Die meisten Versicherer fragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nach Erkrankungen und Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre. Der genaue Zeitraum variiert je nach Versicherer und Fragestellung. Manche Fragen beziehen sich auf die letzten drei Jahre, andere auf die letzten zehn Jahre, und einzelne Fragen können auch ohne zeitliche Begrenzung formuliert sein, etwa bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs oder Herzerkrankungen.
Lesen Sie jede Frage im Antrag sorgfältig. Der abgefragte Zeitraum steht in der Regel direkt in der Frage selbst. Wenn eine Frage lautet „Wurden Sie in den letzten fünf Jahren behandelt?“, müssen Sie nur diesen Zeitraum berücksichtigen. Liegt eine Behandlung weiter zurück und wird nicht ausdrücklich danach gefragt, besteht keine Angabepflicht für diesen Zeitraum.
Trotzdem gilt: Im Zweifel lieber zu viel angeben als zu wenig. Wer unsicher ist, ob eine Behandlung in den abgefragten Zeitraum fällt oder ob sie angabepflichtig ist, sollte das vor der Antragstellung klären, zum Beispiel durch eine Risikovoranfrage beim Versicherer.
Muss man auch Arztbesuche ohne Diagnose bei der BU angeben?
Ja, auch Arztbesuche ohne abschließende Diagnose können angabepflichtig sein, wenn die Gesundheitsfragen danach fragen. Viele Versicherer fragen nicht nur nach Diagnosen, sondern auch nach Beschwerden, Untersuchungen oder Behandlungen. Ein Arztbesuch wegen anhaltender Rückenschmerzen, der ohne Diagnose blieb, kann dennoch angabepflichtig sein, wenn er in den abgefragten Zeitraum fällt und die Frage entsprechend formuliert ist.
Das ist ein häufiger Irrtum: Viele Menschen gehen davon aus, dass nur offiziell diagnostizierte Erkrankungen zählen. Tatsächlich kommt es auf den Wortlaut der jeweiligen Frage an. Steht dort „Haben Sie in den letzten fünf Jahren einen Arzt aufgesucht?“, müssen Sie auch Besuche ohne Diagnose angeben.
Praktisch hilfreich ist es, vor dem Ausfüllen des Antrags Ihre Krankenakte oder Patientenakte bei Ihrer Krankenkasse anzufordern. So erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alle dokumentierten Arztbesuche und Behandlungen der vergangenen Jahre und können die Fragen präzise beantworten.
Wann sollte man beim Ausfüllen der BU-Gesundheitsfragen einen Makler hinzuziehen?
Einen Makler sollten Sie beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung immer dann hinzuziehen, wenn Sie Vorerkrankungen haben, unsicher über die Angabepflicht einzelner Behandlungen sind oder wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt wird. Ein erfahrener Makler kennt die unterschiedlichen Fragestellungen der Versicherer und kann helfen, Fehler zu vermeiden.
Besonders relevant ist die Unterstützung durch einen Makler in folgenden Situationen:
- Sie haben in der Vergangenheit psychische Beschwerden, Rückenprobleme oder andere häufig kritisch bewertete Erkrankungen gehabt.
- Sie sind unsicher, ob ein bestimmter Arztbesuch oder eine Behandlung angabepflichtig ist.
- Sie möchten vor der offiziellen Antragstellung eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen lassen, um Ihre Chancen auf Versicherbarkeit zu prüfen, ohne Spuren in der Versicherungsdatenbank zu hinterlassen.
- Sie haben bereits einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde, und möchten nun einen neuen Versuch unternehmen.
Die anonyme Risikovoranfrage ist ein besonders nützliches Instrument: Dabei wird Ihre Gesundheitssituation ohne Namensnennung bei verschiedenen Versicherern angefragt. So erfahren Sie vorab, welche Versicherer zu welchen Konditionen bereit wären, Sie zu versichern, ohne dass eine Ablehnung in Ihrer Versicherungshistorie vermerkt wird. Das schützt Ihre Chancen auf dem Markt.
Wie assekuron bei den BU-Gesundheitsfragen unterstützt
Das Ausfüllen der Gesundheitsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist einer der sensibelsten Schritte auf dem Weg zu einer soliden Absicherung. Wir begleiten Sie dabei, damit Sie weder zu wenig noch zu viel angeben und Ihr Antrag von Anfang an auf einem sicheren Fundament steht.
- Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Angaben in Ihrem konkreten Fall angabepflichtig sind.
- Wir stellen für Sie anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird.
- Wir vergleichen die Fragestellungen verschiedener Versicherer und identifizieren, welches Konzept zu Ihrer Gesundheitssituation passt.
- Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir keinem einzelnen Versicherer verpflichtet. Unser Ziel ist ein Absicherungskonzept, das wirklich zu Ihnen passt. Wenn Sie Fragen zu Ihren Angaben haben oder wissen möchten, wie Ihre Gesundheitssituation bewertet werden könnte, nehmen Sie gern ein Beratungsgespräch mit uns auf.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.
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