
29 Sep. Was passiert mit der Risikolebensversicherung bei Scheidung?
Eine Scheidung verändert die Risikolebensversicherung nicht automatisch. Der im Vertrag eingetragene Begünstigte bleibt so lange gültig, bis Sie das Bezugsrecht aktiv ändern. Das bedeutet: Wer nach der Trennung nichts unternimmt, riskiert, dass im Todesfall die Ex-Partnerin oder der Ex-Partner die Versicherungssumme erhält. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Risikolebensversicherung und Scheidung.
Wer bekommt die Versicherungssumme nach einer Scheidung?
Nach einer Scheidung erhält die Versicherungssumme die Person, die im Vertrag als Bezugsberechtigte eingetragen ist. Eine Scheidung hebt das Bezugsrecht nicht automatisch auf. Wenn Sie Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin als Begünstigte eingetragen haben und diese Angabe nicht ändern, gilt sie weiterhin.
Das ist ein Punkt, den viele unterschätzen. Im Alltag nach einer Trennung rücken Versicherungsverträge oft in den Hintergrund, obwohl gerade hier Handlungsbedarf besteht. Die Risikolebensversicherung ist darauf ausgelegt, Hinterbliebene finanziell abzusichern. Wen Sie als Hinterbliebene schützen möchten, legen Sie durch das Bezugsrecht fest.
Haben Sie nach der Scheidung neue Lebensumstände, zum Beispiel eine neue Partnerschaft, Kinder aus einer neuen Beziehung oder andere Personen, die Sie absichern möchten, dann spiegelt ein unverändertes Bezugsrecht Ihre tatsächliche Lebenssituation nicht mehr wider. Im Ernstfall kann das zu Ergebnissen führen, die Sie so nicht gewollt hätten.
Was passiert mit dem Bezugsrecht nach der Scheidung?
Das Bezugsrecht bleibt nach einer Scheidung unverändert bestehen. Es erlischt nicht durch die Auflösung der Ehe. Wer als Begünstigter eingetragen ist, hat nach dem Tod des Versicherungsnehmers Anspruch auf die Versicherungssumme, unabhängig davon, ob die Ehe noch besteht oder nicht.
Hier ist eine wichtige Unterscheidung relevant: das widerrufliche und das unwiderrufliche Bezugsrecht.
Widerrufliches Bezugsrecht
Das widerrufliche Bezugsrecht ist die häufigere Variante. Es kann vom Versicherungsnehmer jederzeit geändert werden, ohne dass die begünstigte Person zustimmen muss. Nach einer Scheidung haben Sie also die Möglichkeit, das Bezugsrecht eigenständig anzupassen.
Unwiderrufliches Bezugsrecht
Das unwiderrufliche Bezugsrecht ist bindend. Es wurde häufig vereinbart, wenn die Risikolebensversicherung als Sicherheit für einen gemeinsamen Kredit diente. In diesem Fall können Sie das Bezugsrecht nicht einseitig ändern. Sie benötigen die ausdrückliche Zustimmung der begünstigten Person. Das macht eine Anpassung nach der Scheidung deutlich komplizierter und erfordert im Einzelfall rechtliche Klärung.
Wie ändert man das Bezugsrecht bei der Risikolebensversicherung?
Das Bezugsrecht bei einer Risikolebensversicherung ändern Sie durch eine schriftliche Mitteilung an Ihren Versicherer. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht reicht in der Regel ein formloses Schreiben, in dem Sie die neue begünstigte Person benennen. Viele Versicherer stellen dafür auch Formulare bereit.
Folgende Schritte sind dabei sinnvoll:
- Vertrag prüfen: Stellen Sie fest, welche Art von Bezugsrecht vereinbart wurde und wer aktuell als Begünstigter eingetragen ist.
- Neue Begünstigte benennen: Überlegen Sie, wen Sie absichern möchten, zum Beispiel Kinder, einen neuen Partner oder andere nahestehende Personen.
- Schriftliche Änderung einreichen: Senden Sie die Änderung schriftlich an Ihren Versicherer und lassen Sie sich die Änderung schriftlich bestätigen.
- Bestätigung aufbewahren: Bewahren Sie die Bestätigung des Versicherers sorgfältig auf, damit im Leistungsfall kein Zweifel über das gültige Bezugsrecht besteht.
Wichtig: Solange keine schriftliche Bestätigung vorliegt, gilt das alte Bezugsrecht. Eine mündliche Ankündigung oder eine interne Notiz reicht nicht aus. Handeln Sie daher zeitnah und dokumentieren Sie die Änderung sorgfältig.
Sollte man die Risikolebensversicherung nach der Scheidung kündigen?
Eine Kündigung der Risikolebensversicherung nach der Scheidung ist nicht automatisch sinnvoll. Ob die Risikolebensversicherung weiterhin relevant ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wer Kinder hat, Unterhaltsverpflichtungen trägt oder andere Personen finanziell absichern möchte, sollte den Vertrag in der Regel fortführen.
Die Risikolebensversicherung ist dann sinnvoll, wenn andere Menschen finanziell von Ihnen abhängig sind. Das gilt nach einer Scheidung oft genauso wie davor, manchmal sogar in stärkerem Maße, weil ein gemeinsamer Haushalt wegfällt und jeder Partner nun allein für seine Verpflichtungen einsteht.
Wann eine Kündigung geprüft werden kann:
- Wenn keine Kinder vorhanden sind und keine finanziellen Abhängigkeiten mehr bestehen
- Wenn der ursprüngliche Absicherungszweck, zum Beispiel ein gemeinsamer Kredit, weggefallen ist
- Wenn ein neues Absicherungskonzept aufgebaut werden soll, das besser zur aktuellen Lebenssituation passt
Beachten Sie: Wer eine Risikolebensversicherung kündigt und später einen neuen Vertrag abschließen möchte, muss erneut Gesundheitsfragen beantworten. Mit zunehmendem Alter oder veränderten Gesundheitsverhältnissen kann das zu höheren Beiträgen oder Ausschlüssen führen. Eine vorschnelle Kündigung kann sich daher langfristig nachteilig auswirken. Im Einzelfall ist eine persönliche Beratung hier besonders nützlich.
Was gilt, wenn die Risikolebensversicherung als Kreditsicherheit dient?
Wenn die Risikolebensversicherung als Sicherheit für einen gemeinsamen Kredit, zum Beispiel eine Baufinanzierung, eingesetzt wurde, ist die Situation nach der Scheidung besonders komplex. In diesem Fall ist häufig ein unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten der Bank vereinbart. Das Bezugsrecht kann dann nicht einseitig geändert werden.
Solange der Kredit läuft, bleibt die Bank als Begünstigte eingetragen. Das bedeutet: Im Todesfall fließt die Versicherungssumme zunächst zur Tilgung des Darlehens. Erst ein verbleibender Überschuss käme den Erben zugute.
Nach einer Scheidung stellen sich in diesem Zusammenhang häufig folgende Fragen:
- Wer übernimmt die Immobilie und damit die Kreditverpflichtung?
- Wird der Kredit aufgeteilt oder von einer Person allein weitergeführt?
- Muss die Versicherung angepasst oder eine neue Police abgeschlossen werden?
Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, da sie von der konkreten Kreditvereinbarung, der Eigentumsstruktur und den Absprachen im Rahmen der Scheidung abhängen. Eine Abstimmung mit der finanzierenden Bank und gegebenenfalls rechtliche Begleitung sind in solchen Fällen ratsam.
Wann sollte man einen Versicherungsmakler bei Scheidung hinzuziehen?
Einen Versicherungsmakler sollten Sie bei einer Scheidung hinzuziehen, sobald Versicherungsverträge mit Bezugsrechten, Kreditbezügen oder gemeinsamen Absicherungskonzepten betroffen sind. Je früher Sie Ihren Versicherungsbestand im Zuge der Trennung prüfen lassen, desto besser lassen sich Lücken und Fehler vermeiden.
Ein unabhängiger Makler kann dabei helfen:
- Den bestehenden Versicherungsbestand zu analysieren und zu bewerten, welche Verträge angepasst werden müssen
- Das Bezugsrecht korrekt zu ändern und die Kommunikation mit dem Versicherer zu begleiten
- Zu prüfen, ob bestehende Absicherungskonzepte noch zur neuen Lebenssituation passen
- Neue Absicherungsbedarfe zu identifizieren, die durch die veränderte Lebenssituation entstehen
- Bei komplexen Situationen, etwa wenn ein unwiderrufliches Bezugsrecht besteht oder eine Immobilienfinanzierung betroffen ist, die richtigen Schritte zu koordinieren
Gerade in einer emotional belastenden Phase wie einer Scheidung geraten Versicherungsthemen leicht in den Hintergrund. Dabei können ungeklärte Bezugsrechte oder fehlende Absicherungen langfristige Folgen haben. Ein Makler übernimmt die Koordination und sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz Ihrer tatsächlichen Lebenssituation entspricht.
Wie assekuron bei der Risikolebensversicherung nach einer Scheidung unterstützt
Eine Scheidung bringt viele Veränderungen mit sich, und Versicherungsverträge gehören zu den Themen, die dabei oft zu spät geprüft werden. Wir von assekuron begleiten Sie dabei, Ihren Versicherungsbestand nach einer Trennung systematisch zu überprüfen und an Ihre neue Lebenssituation anzupassen.
- Analyse bestehender Verträge: Wir prüfen, welche Bezugsrechte in Ihren Verträgen eingetragen sind und ob Handlungsbedarf besteht.
- Koordination mit Versicherern: Wir begleiten die Änderung von Bezugsrechten und übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Versicherungsgesellschaften.
- Individuelle Bedarfsanalyse: Wir ermitteln, welche Absicherung nach der Scheidung für Sie relevant ist, zum Beispiel für Kinder, Unterhaltsverpflichtungen oder eine neue Lebenssituation.
- Zugang zu einem breiten Anbietermarkt: Als unabhängiger Makler arbeiten wir mit rund 600 Versicherern zusammen und können passende Konzepte ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter entwickeln.
- Begleitung bei komplexen Situationen: Wenn Kreditsicherheiten oder unwiderrufliche Bezugsrechte betroffen sind, helfen wir dabei, die richtigen Schritte zu koordinieren.
Wenn Sie Ihre Versicherungssituation nach einer Scheidung klären möchten, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und wir schauen gemeinsam, was für Ihre Situation sinnvoll ist.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar, für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.