Selbstständiger Handwerker an einem Holzwerkstatt-Schreibtisch mit offenem Notizbuch, Taschenrechner und dampfender Kaffeetasse im warmen Fensterlicht.

Wie hoch sollte die BU-Rente für Selbstständige sein?

Als Selbstständiger sollte die BU-Rente in der Regel zwischen 70 und 80 Prozent Ihres monatlichen Nettoeinkommens abdecken. Da Sie im Gegensatz zu Angestellten keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder nur eine sehr geringe Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung erhalten, trägt die private Berufsunfähigkeitsversicherung die gesamte Last der Einkommenssicherung. Die folgenden Abschnitte erklären, wie Sie den konkreten Bedarf berechnen, welche Faktoren die Rentenhöhe beeinflussen und wann eine Anpassung sinnvoll ist.

Wie berechnet man den richtigen BU-Rentenbedarf als Selbstständiger?

Den richtigen BU-Rentenbedarf berechnen Sie, indem Sie Ihre monatlichen Fixkosten und laufenden Lebenshaltungskosten als Ausgangspunkt nehmen und diese mit Ihrem Nettoeinkommen abgleichen. Als Faustregel gilt: Die BU-Rente sollte hoch genug sein, um Ihre wesentlichen Ausgaben zu decken, ohne dass Sie auf Ersparnisse zurückgreifen müssen. Für Selbstständige ist diese Berechnung komplexer als für Angestellte, weil das Einkommen oft schwankt.

Konkret empfiehlt es sich, folgende Schritte zu durchlaufen:

  1. Monatliche Fixkosten ermitteln: Miete oder Kreditrate, Krankenversicherungsbeitrag, laufende Betriebskosten, die auch im Krankheitsfall anfallen.
  2. Lebenshaltungskosten realistisch einschätzen: Lebensmittel, Mobilität, Kommunikation, Freizeit.
  3. Vorhandene Absicherungen gegenrechnen: Gibt es Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder andere Einkommensquellen, die im Leistungsfall weiter fließen?
  4. Puffer einplanen: Unvorhergesehene Ausgaben, Inflation und steigende Lebenshaltungskosten sollten berücksichtigt werden.

Wichtig ist, dass Selbstständige bei dieser Berechnung ehrlich mit sich sind. Ein zu knapp kalkulierter Bedarf führt dazu, dass die Absicherung im Ernstfall nicht ausreicht.

Welche Einkommensbestandteile fließen in die BU-Rentenhöhe ein?

In die Berechnung der BU-Rentenhöhe fließen bei Selbstständigen in erster Linie der durchschnittliche Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit sowie alle regelmäßigen Einnahmen ein, die im Leistungsfall wegfallen würden. Versicherer orientieren sich dabei häufig am Jahresgewinn laut Steuerbescheid oder der Einkommensteuererklärung der letzten Jahre.

Folgende Einkommensbestandteile sind dabei relevant:

  • Betrieblicher Gewinn: Der nach Abzug aller Betriebsausgaben verbleibende Gewinn ist die zentrale Grundlage.
  • Unternehmerlohn: Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kann das Gehalt aus der eigenen GmbH als Bemessungsgrundlage dienen.
  • Regelmäßige Nebeneinkünfte: Einnahmen aus Vermietung oder anderen stabilen Quellen können die Bedarfsberechnung beeinflussen.
  • Betriebskosten, die im Leistungsfall weiterlaufen: Büromiete, Leasingverträge oder Personalkosten müssen separat betrachtet werden, da sie nicht durch die BU-Rente gedeckt werden.

Gerade der letzte Punkt ist für Selbstständige mit Mitarbeitern oder festen Betriebskosten besonders relevant: Die BU-Rente sichert das private Einkommen ab, nicht den Betrieb selbst. Für betriebliche Risiken gibt es gesonderte Absicherungskonzepte.

Wie viel Prozent des Nettoeinkommens sollte die BU-Rente abdecken?

Als Orientierungswert sollte die BU-Rente für Selbstständige mindestens 70 bis 80 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens betragen. Dieser Richtwert gilt als Faustregel in der Branche und berücksichtigt, dass im Leistungsfall bestimmte berufsbezogene Ausgaben wegfallen, während private Lebenshaltungskosten und Krankenversicherungsbeiträge weiter anfallen.

Warum nicht 100 Prozent? Im Leistungsfall entfallen in der Regel Ausgaben wie Fahrtkosten zur Arbeit, Berufskleidung oder Bewirtungskosten. Gleichzeitig können neue Kosten entstehen, etwa für Pflege oder medizinische Hilfsmittel. Der Nettobedarf liegt daher erfahrungsgemäß etwas unterhalb des vollen Nettoeinkommens, aber deutlich über der Hälfte.

Für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann der Bedarf sogar höher liegen, weil im Alter keine staatliche Rente als Ergänzung zur Verfügung steht. In solchen Fällen ist es sinnvoll, die BU-Rente mit einer privaten Altersvorsorge zu kombinieren und den Gesamtbedarf ganzheitlich zu betrachten.

Was passiert, wenn die BU-Rente zu niedrig angesetzt wird?

Wenn die BU-Rente zu niedrig angesetzt wird, entsteht im Leistungsfall eine Versorgungslücke, die Sie aus eigenen Mitteln schließen müssen. In einem solchen Fall könnte es bedeuten, dass Sie Ersparnisse aufbrauchen, Vermögenswerte verkaufen oder Ihren Lebensstandard erheblich einschränken müssen, obwohl Sie eigentlich versichert sind.

Typische Folgen einer zu niedrigen BU-Rente sind:

  • Finanzielle Engpässe: Laufende Kosten wie Krankenversicherung, Miete und Lebenshaltung lassen sich nicht mehr vollständig decken.
  • Altersvorsorge bricht weg: Wer im Leistungsfall keine Beiträge mehr in die Altersvorsorge einzahlen kann, riskiert eine doppelte Versorgungslücke im Alter.
  • Abhängigkeit von Dritten: Ohne ausreichende Absicherung können Betroffene auf Unterstützung durch Familie oder staatliche Leistungen angewiesen sein.
  • Nachversicherung oft nicht mehr möglich: Wer erst im Leistungsfall merkt, dass die Rente zu niedrig ist, kann die Versicherungssumme in der Regel nicht mehr erhöhen.

Eine zu niedrige BU-Rente gibt zwar ein Gefühl von Absicherung, schützt aber im Ernstfall nicht ausreichend. Es lohnt sich daher, den Bedarf von Anfang an realistisch zu kalkulieren.

Welche Versicherungssumme ist bei Selbstständigen maximal versicherbar?

Die maximal versicherbare BU-Rente richtet sich bei Selbstständigen nach dem nachgewiesenen Einkommen und den Richtlinien des jeweiligen Versicherers. In der Praxis akzeptieren die meisten Anbieter eine BU-Rente von bis zu 60 bis 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwei bis drei Jahre als Obergrenze. Konkrete Höchstgrenzen variieren je nach Versicherer und sind im Einzelfall zu prüfen.

Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen kann die Nachweispflicht eine Herausforderung darstellen. Versicherer verlangen in der Regel aktuelle Steuerbescheide oder betriebswirtschaftliche Auswertungen, um das versicherbare Einkommen zu belegen. Wer in einem Jahr besonders gut verdient hat und im nächsten weniger, wird häufig auf den Durchschnittswert verwiesen.

Wichtig zu wissen: Die maximal versicherbare Summe ist nicht gleichbedeutend mit dem optimalen Absicherungsniveau. Auch wenn ein höherer Betrag versicherbar wäre, sollte die tatsächlich vereinbarte Rente am realen Bedarf ausgerichtet sein, nicht am Maximum.

Wann sollte die BU-Rente für Selbstständige angepasst werden?

Die BU-Rente für Selbstständige sollte immer dann angepasst werden, wenn sich das Einkommen, die Lebenshaltungskosten oder die persönliche Lebenssituation wesentlich verändert haben. Als Faustregel empfiehlt sich eine Überprüfung alle zwei bis drei Jahre sowie bei konkreten Anlässen wie Einkommenssteigerungen, Familiengründung oder dem Aufbau neuer Betriebsstrukturen.

Typische Anlässe für eine Anpassung sind:

  • Deutliche Einkommenssteigerung: Wer mehr verdient, hat auch höhere Fixkosten und einen größeren Absicherungsbedarf.
  • Heirat oder Familiengründung: Neue Unterhaltspflichten erhöhen den monatlichen Bedarf erheblich.
  • Immobilienerwerb: Eine Baufinanzierung bringt langfristige monatliche Verpflichtungen mit sich, die im Leistungsfall weiter bedient werden müssen.
  • Veränderung der Betriebsstruktur: Wer Mitarbeiter einstellt oder neue Betriebskosten eingeht, sollte prüfen, ob die private Absicherung noch ausreicht.
  • Inflation und steigende Lebenshaltungskosten: Eine vor Jahren vereinbarte Rente kann heute real weniger wert sein.

Viele Versicherungskonzepte bieten eine sogenannte Nachversicherungsgarantie, die es erlaubt, die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Diese Option ist besonders für Selbstständige in Wachstumsphasen relevant und sollte bei der Vertragsgestaltung von Anfang an berücksichtigt werden.

Wie assekuron bei der BU-Absicherung für Selbstständige unterstützt

Die richtige Höhe der BU-Rente zu bestimmen, ist für Selbstständige eine der anspruchsvollsten Aufgaben bei der persönlichen Absicherung. Schwankendes Einkommen, fehlende gesetzliche Absicherung und individuelle Betriebskosten machen eine pauschale Antwort unmöglich. Genau hier setzen wir an.

Als unabhängiger Maklerverbund unterstützen wir assekuron Privatkunden dabei, ihren tatsächlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln und ein passendes Konzept zu entwickeln:

  • Wir analysieren Ihr Einkommen, Ihre Fixkosten und Ihre bestehenden Absicherungen gemeinsam mit Ihnen.
  • Wir vergleichen Angebote aus unserem Netzwerk von rund 600 Versicherern, um das Konzept zu finden, das zu Ihrer Situation passt.
  • Wir begleiten Sie bei Nachversicherungen und Anpassungen, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert.
  • Wir unterstützen Sie im Leistungsfall bei der Kommunikation mit dem Versicherer, von der Schadensmeldung bis zur vollständigen Abwicklung.

Wenn Sie Ihre BU-Absicherung als Selbstständiger überprüfen oder neu aufstellen möchten, nehmen Sie gern Kontakt auf. Wir besprechen Ihren Bedarf in einem persönlichen Gespräch, ohne Verkaufsdruck und ohne Standardlösungen.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

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