
31 Aug. Was passiert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man in Rente geht?
Mit dem Beginn der Altersrente endet die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in der Regel automatisch, da ihr Vertragszweck erfüllt ist: Sie sichert das Erwerbseinkommen ab, das im Rentenalter durch die Altersrente ersetzt wird. Die BU-Rente und die Altersrente laufen also nicht dauerhaft parallel. Die folgenden Fragen klären, was genau beim Übergang passiert, welche Laufzeiten üblich sind und worauf Sie vor dem Vertragsende achten sollten.
Was passiert mit der BU-Rente, wenn die Altersrente beginnt?
Wenn die Altersrente beginnt, endet die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel zum vereinbarten Vertragsablauf. Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine bereits laufende BU-Rente weiter ausgezahlt. Mit dem Vertragsende stellt der Versicherer die Leistung ein, unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit weiterhin besteht.
Wichtig zu verstehen: Die BU-Versicherung ist keine Dauerleistung bis ins hohe Alter, sondern eine Absicherung für die Erwerbsphase. Ihr Zweck ist es, den Einkommensverlust zu überbrücken, der entsteht, wenn jemand vor dem Rentenalter nicht mehr arbeiten kann. Sobald die Altersrente einsetzt, übernimmt diese die Einkommensfunktion, und der Versicherungsschutz der BU ist nicht mehr notwendig.
In einem solchen Fall könnte es vorkommen, dass jemand bis zum Vertragsende eine BU-Rente bezieht und danach nahtlos in die Altersrente übergeht. Ob die Höhe der Altersrente dann ausreicht, hängt von den individuellen Rentenansprüchen ab, die während der Berufsunfähigkeit möglicherweise geringer ausgefallen sind.
Bis zu welchem Alter läuft eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird beim Vertragsabschluss individuell vereinbart. Als Faustregel gilt: Das Vertragsende sollte möglichst mit dem geplanten Renteneintrittsalter übereinstimmen, also in der Regel mit 67 Jahren. Kürzere Laufzeiten sind möglich, hinterlassen aber eine Absicherungslücke.
Viele ältere Verträge wurden noch mit einem Endalter von 60 oder 63 Jahren abgeschlossen, weil das damals dem üblichen Renteneintrittsalter entsprach. Durch die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre entstehen bei solchen Verträgen Lücken: Wer zwischen Vertragsende und tatsächlichem Rentenbeginn berufsunfähig wird, ist in diesem Zeitraum nicht mehr durch die BU abgesichert.
Wer einen bestehenden Vertrag mit frühem Endalter hat, sollte prüfen, ob eine Verlängerung möglich ist. Das ist nicht bei allen Tarifen und Versicherern vorgesehen und hängt im Einzelfall von den Vertragsbedingungen ab.
Was passiert, wenn man vor dem Vertragsende in Rente geht?
Wer vor dem vereinbarten Vertragsende in Rente geht, also beispielsweise durch Frühverrentung oder Altersteilzeit, hat weiterhin einen aktiven BU-Vertrag. Die Versicherung läuft bis zum vereinbarten Enddatum weiter, und die Beitragspflicht besteht fort, sofern der Vertrag nicht angepasst oder beendet wird.
In diesem Fall zahlen Sie Beiträge für einen Schutz, der für Ihre aktuelle Lebenssituation möglicherweise weniger relevant ist, da Sie kein Erwerbseinkommen mehr erzielen, das abgesichert werden müsste. Ob es sinnvoll ist, den Vertrag weiterlaufen zu lassen, vorzeitig zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Beachten Sie: Wenn Sie bereits eine BU-Rente beziehen und dann zusätzlich in Altersrente gehen, läuft die BU-Leistung bis zum vertraglich vereinbarten Ende weiter. Beide Leistungen können in diesem Zeitraum parallel fließen, was steuerliche Auswirkungen haben kann. Dazu empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Beratung, da die Situation je nach persönlicher Steuersituation unterschiedlich zu bewerten ist.
Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorzeitig kündigen?
Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann grundsätzlich vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigung ist in der Regel zum Ende der vereinbarten Zahlungsperiode möglich, also monatlich, halbjährlich oder jährlich, je nach Vertragsbedingungen. Mit der Kündigung endet der Versicherungsschutz sofort.
Vor einer Kündigung sollten Sie jedoch sorgfältig abwägen. Wer seinen BU-Vertrag kündigt und später wieder Schutz benötigt, muss einen neuen Vertrag abschließen, was mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden ist. Im höheren Alter oder bei veränderten Gesundheitsverhältnissen kann das zu Erschwernissen oder Ausschlüssen führen. Ob und zu welchen Bedingungen eine neue Absicherung möglich ist, lässt sich pauschal nicht sagen und ist im Einzelfall zu prüfen.
Eine Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung: Der Vertrag bleibt bestehen, es werden aber keine weiteren Beiträge gezahlt. Im Gegenzug reduziert sich die vereinbarte BU-Rente. Das kann sinnvoll sein, wenn der Schutz grundsätzlich erhalten bleiben soll, aber die Beitragsbelastung verringert werden muss.
Wie hoch sollte die BU-Rente im Verhältnis zur Altersrente sein?
Die BU-Rente sollte hoch genug sein, um den Lebensstandard im Fall einer Berufsunfähigkeit aufrechtzuerhalten, ohne dass man auf Ersparnisse zurückgreifen muss. Als Orientierung gilt in der Praxis häufig, dass die BU-Rente mindestens 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens abdecken sollte. Das ist jedoch eine Faustregel, keine verbindliche Vorgabe.
Das Verhältnis zur späteren Altersrente ist dabei ein wichtiger Planungsaspekt. Wer über einen längeren Zeitraum berufsunfähig ist, sammelt weniger Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Altersrente fällt dadurch geringer aus als ursprünglich erwartet. Eine ausreichend hohe BU-Rente kann helfen, diese Lücke zumindest teilweise zu schließen, indem private Altersvorsorge weiter bespart werden kann.
Wie hoch die BU-Rente im Einzelfall sein sollte, hängt von Faktoren wie dem aktuellen Einkommen, den laufenden Kosten, bestehenden Verpflichtungen und der geplanten Altersvorsorge ab. Eine pauschale Empfehlung lässt sich hier nicht geben, da die Situation jedes Einzelnen unterschiedlich ist.
Was sollte man vor dem Ende der BU-Versicherung prüfen?
Vor dem Auslaufen der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie prüfen, ob Ihre Altersvorsorge ausreicht, um den Wegfall der BU-Absicherung aufzufangen. Dazu gehört ein Überblick über alle Einkommensquellen im Rentenalter: gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen und sonstige Ersparnisse.
Folgende Punkte sind vor dem Vertragsende besonders relevant:
- Rentenlücke einschätzen: Prüfen Sie, ob Ihre zu erwartenden Rentenleistungen Ihren Lebensstandard sichern. Wer lange berufsunfähig war, hat möglicherweise geringere gesetzliche Rentenansprüche aufgebaut.
- Laufzeit des Vertrags überprüfen: Stimmt das Vertragsende mit Ihrem tatsächlichen Renteneintrittsalter überein? Falls nicht, besteht möglicherweise eine Absicherungslücke.
- Steuerliche Auswirkungen klären: BU-Renten und Altersrenten unterliegen unterschiedlichen steuerlichen Regelungen. Je nach individueller Steuersituation kann es sinnvoll sein, das rechtzeitig mit einem Steuerberater zu besprechen.
- Anschlussabsicherung prüfen: Falls Sie noch nicht im Rentenalter sind, aber der Vertrag ausläuft, sollten Sie prüfen, ob eine Verlängerung oder eine alternative Absicherung möglich ist.
- Bestehende Verträge auf Aktualität prüfen: Ältere Verträge mit niedrigem Endalter oder geringer BU-Rente entsprechen möglicherweise nicht mehr Ihrer aktuellen Lebenssituation.
Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist ein guter Zeitpunkt, das gesamte Absicherungskonzept zu überdenken und auf die neue Lebensphase abzustimmen.
Wie assekuron bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und dem Renteneintritt unterstützt
Der Übergang von der Berufsunfähigkeitsversicherung in die Rentenphase wirft viele individuelle Fragen auf, die sich pauschal nicht beantworten lassen. Wir begleiten unsere Mandanten dabei, ihr Absicherungskonzept auf die jeweilige Lebensphase abzustimmen, Lücken zu erkennen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Als assekuron arbeiten wir unabhängig von einzelnen Versicherern und können aus einem breiten Marktüberblick heraus prüfen, welche Lösungen zu Ihrer Situation passen. Was uns dabei wichtig ist:
- Individuelle Analyse: Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre BU-Laufzeit mit Ihrem Renteneintrittsalter übereinstimmt und ob Absicherungslücken bestehen.
- Gesamtüberblick: Wir betrachten nicht nur die BU-Versicherung isoliert, sondern im Zusammenhang mit Ihrer gesamten Altersvorsorge und Einkommenssituation.
- Unabhängige Marktübersicht: Durch die Zusammenarbeit mit rund 600 Versicherern können wir Konzepte vergleichen, ohne an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein.
- Begleitung im Schadensfall: Sollte eine Berufsunfähigkeit eintreten, unterstützen wir Sie von der Schadensmeldung bis zur vollständigen Korrespondenz mit dem Versicherer.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer bestehenden BU-Versicherung oder zur Planung des Übergangs in die Rentenphase haben, nehmen Sie gern ein Beratungsgespräch mit uns auf.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.
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