
25 Sep. Wer bekommt das Geld bei einer Risikolebensversicherung?
Bei einer Risikolebensversicherung erhält die Person das Geld, die im Vertrag als Begünstigte eingetragen ist. Diese Person wird als Bezugsberechtigte bezeichnet und bekommt die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall direkt ausgezahlt, ohne dass das Geld zunächst in den Nachlass fließt. Die folgenden Abschnitte klären die wichtigsten Fragen rund um Bezugsrecht, Begünstigte und steuerliche Aspekte.
Wer darf als Begünstigter eingesetzt werden?
Als Begünstigte einer Risikolebensversicherung darf grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person eingesetzt werden. Es gibt keine gesetzliche Einschränkung auf Familienangehörige. Versicherungsnehmer können also Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Freunde oder auch Unternehmen als Bezugsberechtigte benennen.
In der Praxis werden am häufigsten folgende Personen eingesetzt:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Kinder oder Enkel
- Unverheiratete Lebenspartner
- Eltern oder Geschwister
- Geschäftspartner (bei gewerblicher Nutzung)
Besonders relevant ist die Benennung eines Begünstigten für unverheiratete Paare. Ohne ausdrückliche Eintragung würde der Partner im Todesfall leer ausgehen, da er ohne Erbrecht keinen automatischen Anspruch auf die Versicherungssumme hat. Wer seinen Lebenspartner absichern möchte, sollte ihn daher ausdrücklich als Bezugsberechtigten einsetzen.
Was ist das Bezugsrecht und wie funktioniert es?
Das Bezugsrecht ist das vertraglich festgelegte Recht einer bestimmten Person, die Versicherungsleistung im Leistungsfall direkt vom Versicherer zu erhalten. Es regelt, wer die Auszahlung beanspruchen darf, und zwar unabhängig davon, wer Erbe ist. Die Versicherungssumme fließt damit am Nachlass vorbei direkt an die begünstigte Person.
Man unterscheidet zwei Arten des Bezugsrechts:
- Widerrufliches Bezugsrecht: Der Versicherungsnehmer kann die Begünstigung jederzeit ändern oder widerrufen, ohne die Zustimmung der begünstigten Person zu benötigen. Dies ist die häufigste Form.
- Unwiderrufliches Bezugsrecht: Die begünstigte Person erhält eine gesicherte Rechtsposition. Eine Änderung ist nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Diese Form wird etwa bei der Absicherung von Darlehen eingesetzt, wenn die Bank als Begünstigte eingetragen wird.
Praktisch funktioniert das Bezugsrecht so: Im Todesfall meldet die begünstigte Person den Schadensfall beim Versicherer, legt die erforderlichen Unterlagen vor, und der Versicherer zahlt die Summe direkt an sie aus. Ein Erbschein ist dafür in der Regel nicht erforderlich, was die Abwicklung erheblich beschleunigt.
Was passiert, wenn kein Begünstigter angegeben wurde?
Wenn kein Begünstigter eingetragen ist, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass des Verstorbenen. Das bedeutet: Die Auszahlung wird Teil des Erbes und nach den gesetzlichen oder testamentarischen Erbregeln verteilt. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen und steuerlichen Nachteilen führen.
Die Konsequenzen einer fehlenden Begünstigtenregelung sind in der Praxis spürbar:
- Die Auszahlung kann erst nach Vorlage eines Erbscheins erfolgen, was Zeit und Kosten verursacht.
- Die Versicherungssumme unterliegt der Erbschaftsteuer, was je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Summe zu einer erheblichen Steuerbelastung führen kann.
- Gläubiger des Verstorbenen können Ansprüche auf den Nachlass geltend machen, was die Versicherungssumme schmälert.
- Unverheiratete Partner gehen leer aus, wenn sie nicht im Testament bedacht wurden.
Um diese Situation zu vermeiden, empfiehlt es sich, beim Vertragsabschluss eine klare Begünstigtenregelung zu treffen und diese regelmäßig zu überprüfen, insbesondere nach Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder der Geburt von Kindern.
Wie wird die Auszahlung steuerlich behandelt?
Die steuerliche Behandlung der Auszahlung einer Risikolebensversicherung hängt davon ab, ob die Versicherungssumme in den Nachlass fällt oder direkt an eine begünstigte Person ausgezahlt wird. Grundsätzlich gilt: Fließt die Summe direkt an einen Begünstigten, kann Schenkungsteuer anfallen; fällt sie in den Nachlass, greift die Erbschaftsteuer. Die genaue Belastung richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und den persönlichen Freibeträgen, je nach individueller Steuersituation.
Einige allgemeine Orientierungspunkte:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren von hohen Freibeträgen, sodass die Auszahlung in vielen Fällen steuerfrei bleibt.
- Kinder haben ebenfalls Freibeträge, die je nach Höhe der Versicherungssumme ausreichen können.
- Unverheiratete Partner und entferntere Verwandte haben deutlich niedrigere Freibeträge und können stärker steuerlich belastet werden.
- Fällt die Summe in den Nachlass, gelten die allgemeinen Erbschaftsteuerfreibeträge.
Da die steuerlichen Auswirkungen stark von der individuellen Situation abhängen, ist eine allgemeine Aussage hier nicht möglich. Für eine auf Ihre Verhältnisse zugeschnittene Einschätzung sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen.
Kann man den Begünstigten nachträglich ändern?
Ja, beim widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer die begünstigte Person jederzeit nachträglich ändern. Dafür genügt in der Regel eine schriftliche Mitteilung an den Versicherer. Die Zustimmung der bisher begünstigten Person ist nicht erforderlich. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht hingegen ist eine Änderung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der begünstigten Person möglich.
Eine Änderung des Bezugsrechts ist in verschiedenen Lebenssituationen sinnvoll:
- Nach einer Scheidung, wenn der Ex-Partner nicht mehr begünstigt sein soll
- Nach einer Heirat oder dem Beginn einer neuen Partnerschaft
- Nach der Geburt von Kindern, die in die Absicherung einbezogen werden sollen
- Nach dem Tod der ursprünglich begünstigten Person
- Bei veränderten finanziellen Verhältnissen oder neuen Abhängigkeiten
Wichtig: Wer die Änderung nicht aktiv vornimmt, riskiert, dass im Todesfall eine Person begünstigt wird, die dies nach dem aktuellen Lebensstand nicht mehr sein sollte. Es lohnt sich daher, das Bezugsrecht regelmäßig zu überprüfen, insbesondere nach größeren Veränderungen im Leben.
Was sollte man beim Festlegen des Bezugsrechts beachten?
Beim Festlegen des Bezugsrechts sollte man vor allem auf Eindeutigkeit, Aktualität und die steuerlichen Folgen achten. Eine vage oder veraltete Begünstigtenregelung kann im Ernstfall zu Streitigkeiten, Verzögerungen oder ungewollten steuerlichen Belastungen führen. Die Benennung sollte daher so präzise wie möglich formuliert sein.
Folgende Punkte sind beim Festlegen des Bezugsrechts besonders relevant:
- Eindeutige Benennung: Nennen Sie die begünstigte Person mit vollem Namen und Geburtsdatum, um Verwechslungen zu vermeiden. Formulierungen wie „meine Ehefrau“ können nach einer Scheidung und Wiederheirat zu Unklarheiten führen.
- Rangfolge festlegen: Sie können mehrere Begünstigte in einer Reihenfolge benennen, sodass bei Tod des Erstbegünstigten automatisch die nächste Person einspringt.
- Widerruflich oder unwiderruflich: Überlegen Sie, welche Form für Ihre Situation passt. Das unwiderrufliche Bezugsrecht schränkt Ihre Flexibilität ein, bietet der begünstigten Person aber mehr Sicherheit.
- Steuerliche Aspekte im Blick behalten: Die Wahl der begünstigten Person beeinflusst die steuerliche Behandlung der Auszahlung, je nach individueller Steuersituation.
- Regelmäßige Überprüfung: Lebenssituationen ändern sich. Überprüfen Sie das Bezugsrecht nach wichtigen Ereignissen wie Heirat, Scheidung, Geburt oder Tod.
Wer diese Punkte sorgfältig berücksichtigt, stellt sicher, dass die Versicherungssumme im Ernstfall tatsächlich dort ankommt, wo sie gebraucht wird, ohne unnötige Umwege oder Verluste.
Wie assekuron bei der Risikolebensversicherung unterstützt
Das Bezugsrecht und die Begünstigtenregelung klingen auf den ersten Blick einfach, haben aber weitreichende Konsequenzen für Ihre Familie und Ihre Finanzen. Wir helfen Ihnen dabei, diese Fragen strukturiert zu klären und ein Absicherungskonzept zu entwickeln, das wirklich zu Ihrer Lebenssituation passt.
Als unabhängiger Makler bieten wir Ihnen bei der assekuron GmbH folgende Unterstützung:
- Analyse Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Absicherungsziele in mehreren Gesprächen
- Vergleich von Konzepten aus einem breiten Netzwerk von Versicherern, ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter
- Klärung der Bezugsrechtsgestaltung und Hinweis auf steuerlich relevante Aspekte in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater
- Professionelle Begleitung im Schadensfall, von der Meldung bis zur vollständigen Korrespondenz mit dem Versicherer
- Regelmäßige Überprüfung Ihres Konzepts bei veränderten Lebensumständen
Wenn Sie Fragen zur Risikolebensversicherung haben oder Ihre bestehende Absicherung überprüfen möchten, nehmen Sie gern ein Beratungsgespräch mit uns auf.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar, für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.