Medizinischer Fragebogen auf weißem Schreibtisch neben grüner Pflanze und Lesebrille im sanften Tageslicht.

Welche Vorerkrankungen sollte man bei BU angeben?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie grundsätzlich alle Vorerkrankungen angeben, nach denen im Antrag gefragt wird. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Erkrankung für harmlos halten oder ob sie bereits ausgeheilt ist. Welche Angaben konkret erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Versicherer und den gestellten Gesundheitsfragen ab. Die folgenden Abschnitte erklären, worauf Sie dabei achten sollten.

Welche Vorerkrankungen sind bei der BU besonders relevant?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind alle Erkrankungen relevant, nach denen der Versicherer im Antrag ausdrücklich fragt. Dazu gehören typischerweise Erkrankungen des Bewegungsapparats, psychische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes sowie chronische Erkrankungen jeder Art. Entscheidend ist nicht Ihre persönliche Einschätzung der Schwere, sondern die konkrete Fragestellung im Antrag.

Viele Menschen unterschätzen, welche Erkrankungen für Versicherer relevant sind. Auch Beschwerden, die Sie selbst als geringfügig eingestuft haben, können im Rahmen der Risikoprüfung eine Rolle spielen. Das gilt zum Beispiel für behandelte Rückenbeschwerden, eine abgeschlossene Psychotherapie oder eine frühere Operation. Ob und wie ein Versicherer auf solche Angaben reagiert, ist im Einzelfall zu prüfen.

Wichtig ist: Die Gesundheitsfragen im BU-Antrag sind nicht einheitlich. Manche Versicherer fragen sehr detailliert, andere beschränken sich auf einen kürzeren Zeitraum oder weniger Kategorien. Genau deshalb lohnt es sich, die Fragen sorgfältig zu lesen und im Zweifel professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Was passiert, wenn man Vorerkrankungen verschweigt?

Wer Vorerkrankungen im BU-Antrag verschweigt, riskiert im Leistungsfall den Verlust des Versicherungsschutzes. Versicherer können bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten oder diesen anfechten. Das bedeutet: Genau dann, wenn Sie die Versicherung am dringendsten brauchen, könnte der Schutz entfallen.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet Sie, alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben, nach denen der Versicherer ausdrücklich fragt. Verschweigen Sie Vorerkrankungen absichtlich, kann der Versicherer im Leistungsfall nicht nur die Zahlung verweigern, sondern unter Umständen auch bereits gezahlte Beiträge einbehalten.

Selbst wenn das Verschweigen nicht absichtlich geschah, kann eine fahrlässige Falschangabe Konsequenzen haben. Der Versicherer hat dann je nach Schwere der Pflichtverletzung unterschiedliche Möglichkeiten, auf den Vertrag einzuwirken. Ehrlichkeit beim Ausfüllen des Antrags ist daher nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch im eigenen Interesse.

Wie weit zurück müssen Vorerkrankungen angegeben werden?

Wie weit zurück Vorerkrankungen angegeben werden müssen, hängt von den konkreten Gesundheitsfragen im jeweiligen BU-Antrag ab. Üblich sind Zeiträume von fünf bis zehn Jahren, in manchen Fällen auch längere Zeiträume für bestimmte Erkrankungen. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Vorgabe, die für alle Versicherer gilt.

Manche Versicherer fragen nach Erkrankungen der letzten fünf Jahre, andere nach den letzten zehn Jahren, und bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen kann der Zeitraum noch länger sein. Lesen Sie die Gesundheitsfragen daher sehr genau und beachten Sie die jeweiligen Zeitangaben. Was außerhalb des gefragten Zeitraums liegt, muss in der Regel nicht angegeben werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine bestimmte Erkrankung noch in den gefragten Zeitraum fällt oder ob sie überhaupt angabepflichtig ist, empfiehlt sich eine Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler. Dieser kann Ihnen helfen, die Fragen korrekt zu interpretieren und Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden.

Bekommt man mit Vorerkrankungen überhaupt eine BU?

Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch mit Vorerkrankungen grundsätzlich möglich. Allerdings kann der Versicherer je nach Art und Schwere der Erkrankung einen Risikozuschlag verlangen, bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen oder den Antrag in seltenen Fällen ablehnen. Das Ergebnis ist im Einzelfall zu prüfen.

Versicherer reagieren sehr unterschiedlich auf Vorerkrankungen. Was bei einem Anbieter zu einem Ausschluss führt, kann bei einem anderen lediglich einen Beitragszuschlag bedeuten. Deshalb ist es wichtig, nicht einfach den erstbesten Antrag zu stellen, sondern vorab die Marktlage zu sondieren. Genau hier liegt ein wesentlicher Vorteil der Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Makler, der mehrere Versicherer vergleichen kann.

Auch eine eingeschränkte BU-Police mit Ausschlussklauseln kann sinnvoll sein. Sie schützt Sie dann zumindest für alle anderen Ursachen der Berufsunfähigkeit, die nicht mit der ausgeschlossenen Erkrankung zusammenhängen. Ob das für Ihre Situation eine gute Lösung ist, lässt sich nur im persönlichen Gespräch beurteilen.

Was ist eine anonyme Voranfrage und wann lohnt sie sich?

Eine anonyme Voranfrage ist eine Möglichkeit, bei Versicherern unverbindlich und ohne Namensnennung zu erfragen, zu welchen Konditionen sie einen Antrag mit bestimmten Vorerkrankungen annehmen würden. Sie lohnt sich immer dann, wenn Sie Vorerkrankungen haben, die eine Ablehnung oder erhebliche Einschränkungen wahrscheinlich machen.

Der große Vorteil der anonymen Voranfrage liegt darin, dass eine eventuelle Ablehnung nicht in der Versicherungsdatenbank HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) gespeichert wird. Stellen Sie hingegen direkt einen formellen Antrag und dieser wird abgelehnt, kann das bei späteren Anträgen bei anderen Versicherern sichtbar sein und Ihre Chancen verschlechtern.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann solche anonymen Voranfragen bei mehreren Versicherern gleichzeitig stellen und die Ergebnisse für Sie vergleichen. So erhalten Sie einen realistischen Überblick über Ihre Möglichkeiten, bevor Sie sich für einen Antrag entscheiden. Gerade bei komplexeren Vorerkrankungen ist dieses Vorgehen sehr empfehlenswert.

Wie sollte man Vorerkrankungen im BU-Antrag formulieren?

Vorerkrankungen im BU-Antrag sollten vollständig, präzise und sachlich formuliert werden. Nennen Sie die Diagnose, den Zeitraum der Behandlung, die Art der Therapie und den aktuellen Gesundheitszustand. Unvollständige oder ungenaue Angaben können später als Anzeigepflichtverletzung gewertet werden, auch wenn sie nicht absichtlich gemacht wurden.

Vermeiden Sie es, Erkrankungen zu bagatellisieren oder zu beschönigen. Gleichzeitig sollten Sie keine Informationen angeben, nach denen nicht gefragt wurde. Halten Sie sich strikt an die gestellten Fragen und beantworten Sie diese so genau wie möglich. Wenn Sie sich bei einer Formulierung unsicher sind, holen Sie ärztliche Unterlagen oder Arztbriefe hinzu, um die Angaben zu präzisieren.

Besonders bei psychischen Erkrankungen oder Erkrankungen, die schwer in wenigen Worten zu beschreiben sind, kann es hilfreich sein, ergänzende Erläuterungen beizufügen. Manche Versicherer bieten dafür eigene Formulare an. Ein erfahrener Versicherungsmakler kann Ihnen dabei helfen, die Angaben so zu formulieren, dass sie vollständig und korrekt sind, ohne unnötig nachteilig zu wirken.

Wie assekuron bei der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt

Die Frage nach Vorerkrankungen ist einer der heikelsten Punkte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir bei assekuron begleiten Sie durch diesen Prozess mit dem Ziel, Fehler zu vermeiden und die für Ihre Situation passende Lösung zu finden.

  • Anonyme Voranfragen: Wir stellen unverbindliche Voranfragen bei mehreren Versicherern, ohne dass Ihr Name in Datenbanken erscheint.
  • Marktüberblick: Als unabhängiger Makler vergleichen wir rund 600 Versicherer und können einschätzen, welche Anbieter bei bestimmten Vorerkrankungen kulanter sind.
  • Unterstützung beim Ausfüllen: Wir helfen Ihnen, die Gesundheitsfragen korrekt und vollständig zu beantworten, um spätere Probleme im Leistungsfall zu vermeiden.
  • Individuelle Beratung: In persönlichen Gesprächen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein Absicherungskonzept, das zu Ihrer Lebenssituation passt.
  • Schadensbegleitung: Sollte der Leistungsfall eintreten, übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Versicherer für Sie.

Wenn Sie wissen möchten, welche Möglichkeiten Sie trotz Vorerkrankungen haben, nehmen Sie gern Kontakt auf. Wir schauen uns Ihre Situation gemeinsam an.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

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