
28 Juni Können Freiberufler eine Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen?
Ja, Freiberufler können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steuerlich geltend machen. Allerdings ist der abzugsfähige Betrag begrenzt und hängt davon ab, ob die BU als eigenständiger Vertrag oder als Zusatzbaustein einer Rürup-Rente abgeschlossen wurde. Wie genau das in der Praxis funktioniert und was Sie dabei beachten sollten, erläutern die folgenden Abschnitte.
Wie viel der BU-Beiträge können Freiberufler steuerlich geltend machen?
Freiberufler können Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen. Allerdings gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag für sogenannte sonstige Vorsorgeaufwendungen, der sich je nach individueller Situation unterschiedlich auswirkt. Wie viel tatsächlich steuerlich wirksam wird, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab.
Freiberufler zahlen in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen in vielen Fällen bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft wird. Wer gesetzlich krankenversichert ist, stellt häufig fest, dass für die BU-Beiträge kein steuerlicher Spielraum mehr verbleibt, weil die Krankenversicherungsbeiträge allein den Höchstbetrag übersteigen.
Privat krankenversicherte Freiberufler haben dagegen oft etwas mehr Spielraum, da die Beiträge zur privaten Krankenversicherung separat und in voller Höhe als Basisabsicherung absetzbar sind. Dennoch gilt: Wie viel von den BU-Beiträgen am Ende steuerlich wirksam wird, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Eine steuerliche Beratung ist hier empfehlenswert.
Wo wird die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung eingetragen?
Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, und zwar im Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dort werden Beiträge zu Versicherungen erfasst, die der persönlichen Absicherung dienen, aber nicht zur Basisversorgung zählen.
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören neben der BU auch Beiträge zu Haftpflicht-, Unfall- oder Risikolebensversicherungen. All diese Beiträge werden zusammengerechnet und dann dem geltenden Höchstbetrag gegenübergestellt. Nur der Teil, der diesen Höchstbetrag nicht überschreitet, wirkt sich steuermindernd aus.
Wichtig: Wenn die BU als Zusatzbaustein in einen Rürup-Rentenvertrag integriert ist, erfolgt die Eintragung an einer anderen Stelle in der Steuererklärung. In diesem Fall werden die Beiträge gemeinsam mit den Rürup-Beiträgen als Altersvorsorgeaufwendungen erfasst, was steuerlich deutlich vorteilhafter sein kann.
Was ist der Unterschied zwischen BU als Sonderausgabe und BU in der Rürup-Rente?
Der wesentliche Unterschied liegt im steuerlichen Abzugsrahmen. Eine eigenständige BU-Versicherung zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit einem vergleichsweise niedrigen Höchstbetrag. Eine BU als Zusatzbaustein einer Rürup-Rente hingegen fällt unter die Altersvorsorgeaufwendungen, für die ein deutlich höherer Höchstbetrag gilt.
Bei der Rürup-Kombination werden die Beiträge zur BU zusammen mit den Rürup-Beiträgen steuerlich geltend gemacht. Der Gesetzgeber erlaubt dabei, einen Teil der Gesamtbeiträge auf den BU-Baustein entfallen zu lassen, sofern dieser Anteil einen bestimmten Schwellenwert nicht übersteigt. Das ermöglicht Freiberuflern in vielen Fällen einen deutlich höheren steuerlichen Abzug als bei einer eigenständigen BU-Police.
Der Nachteil der Rürup-Kombination besteht darin, dass die Verträge weniger flexibel sind. Rürup-Renten können nicht gekündigt und nicht beliehen werden. Außerdem ist die BU-Leistung im Rentenfall steuerpflichtig, was bei der eigenständigen BU anders geregelt ist. Beide Varianten haben also ihre eigene Logik, die je nach individueller Steuersituation unterschiedlich bewertet werden sollte.
Wann lohnt sich die BU-Rürup-Kombination für Freiberufler steuerlich?
Die BU-Rürup-Kombination ist steuerlich besonders relevant für Freiberufler mit einem höheren Einkommen, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und dadurch den vollen Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen ausschöpfen können. Je höher der persönliche Steuersatz, desto stärker wirkt sich der Abzug aus.
Als Faustregel gilt: Wer als Freiberufler ein solides Einkommen erzielt und ohnehin eine Rürup-Rente als Altersvorsorge in Betracht zieht, kann durch die Kombination mit einer BU zwei Absicherungsziele gleichzeitig verfolgen und dabei von einem erhöhten Steuerabzug profitieren. Das macht die Kombination für viele Selbstständige und Freiberufler zu einer überlegenswerten Option.
Allerdings sollte die steuerliche Attraktivität nicht das einzige Kriterium sein. Die Qualität des BU-Schutzes, die Vertragsbedingungen und die Flexibilität des Gesamtkonzepts spielen eine ebenso wichtige Rolle. Ob sich die Kombination in Ihrer konkreten Situation lohnt, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen, am besten gemeinsam mit einem unabhängigen Berater und einem Steuerexperten.
Sind BU-Leistungen im Leistungsfall für Freiberufler steuerpflichtig?
Ob BU-Leistungen steuerpflichtig sind, hängt davon ab, wie die Versicherung abgeschlossen wurde. Bei einer eigenständigen BU-Versicherung, deren Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht wurden, sind die ausgezahlten Renten in der Regel nur mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern. Dieser Anteil ist vergleichsweise niedrig.
Bei einer BU als Bestandteil einer Rürup-Rente sieht die Besteuerung anders aus. Da die Beiträge in voller Höhe als Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt wurden, unterliegen die Leistungen im Leistungsfall der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, die ausgezahlte BU-Rente wird als Einkommen versteuert, ähnlich wie eine gesetzliche Rente.
In einem solchen Fall könnte die Steuerlast im Leistungsfall je nach Einkommenssituation und persönlichem Steuersatz unterschiedlich hoch ausfallen. Wer im Leistungsfall kein weiteres Einkommen erzielt, zahlt möglicherweise wenig oder gar keine Steuer auf die BU-Rente. Wer hingegen noch andere Einkunftsquellen hat, sollte die steuerlichen Auswirkungen im Vorfeld sorgfältig prüfen lassen.
Wie assekuron bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler unterstützt
Die steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Freiberufler ein komplexes Thema, das individuelle Beratung erfordert. Wir bei assekuron unterstützen Sie dabei, ein Absicherungskonzept zu entwickeln, das zu Ihrer beruflichen und persönlichen Situation passt.
- Unabhängige Marktübersicht: Wir vergleichen Konzepte aus einem breiten Spektrum von Versicherern und finden eine Lösung, die zu Ihren Anforderungen passt, ohne an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein.
- Individuelle Bedarfsanalyse: In persönlichen Gesprächen lernen wir Ihre Ziele, Ihre berufliche Situation und Ihre Absicherungswünsche kennen, bevor wir ein Konzept erarbeiten.
- Koordination mit Steuerberatern: Steuerliche Fragen verweisen wir an die richtigen Fachleute, damit Sie eine vollständige Einschätzung erhalten, die Versicherungs- und Steueraspekte zusammenführt.
- Begleitung im Leistungsfall: Sollte der Leistungsfall eintreten, übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Versicherer und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Wenn Sie wissen möchten, welche Absicherungslösung für Sie als Freiberufler sinnvoll ist, nehmen Sie gern Kontakt auf. Wir sind an vier Standorten für Sie erreichbar, unter anderem in Aachen.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.
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