Person liest ein Dokument an einem aufgeräumten Schreibtisch mit kleiner Grünpflanze im hellen Homeoffice mit natürlichem Fensterlicht.

Ist es möglich, trotz Berufsunfähigkeit zu arbeiten?

Trotz Berufsunfähigkeit zu arbeiten ist grundsätzlich möglich. Ob und in welchem Umfang das sinnvoll ist, hängt jedoch vom jeweiligen Versicherungsvertrag, der Art der Tätigkeit und dem Grad der Beeinträchtigung ab. Die folgenden Fragen klären die wichtigsten Aspekte rund um Hinzuverdienst, Meldepflichten und den Fortbestand der BU-Rente.

Was passiert mit der BU-Rente, wenn man trotzdem arbeitet?

Die BU-Rente bleibt in der Regel bestehen, solange die versicherte Person weiterhin als berufsunfähig im Sinne des Vertrags gilt. Eine neue oder fortgeführte Erwerbstätigkeit führt nicht automatisch zum Wegfall der Leistung. Entscheidend ist, ob die neue Tätigkeit die im Vertrag festgelegte Berufsunfähigkeitsgrenze berührt oder nicht.

Viele Versicherungsverträge definieren Berufsunfähigkeit als die dauerhafte Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Wer also einen anderen, leichteren Beruf aufnimmt oder in Teilzeit arbeitet, ohne den ursprünglichen Beruf wieder ausüben zu können, bleibt in vielen Fällen leistungsberechtigt. Allerdings variieren die genauen Regelungen je nach Vertrag erheblich. Im Einzelfall ist daher immer zu prüfen, wie der eigene Vertrag die Berufsunfähigkeit definiert und welche Auswirkungen eine neue Tätigkeit konkret hat.

Wie viel darf man bei Berufsunfähigkeit hinzuverdienen?

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in der Regel keine feste Hinzuverdienstgrenze, wie sie etwa bei staatlichen Sozialleistungen bekannt ist. Die private BU-Rente wird nicht automatisch gekürzt, weil man Einkommen erzielt. Relevant ist stattdessen, ob die neue Tätigkeit als Nachweis gilt, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.

Anders verhält es sich bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente: Dort gelten konkrete Hinzuverdienstgrenzen, die sich regelmäßig ändern können. Wer beide Leistungen bezieht, sollte die jeweiligen Regelungen genau kennen. Bei der privaten BU-Versicherung kommt es weniger auf die Höhe des Verdienstes an als auf die Frage, ob die neue Tätigkeit mit dem Gesundheitszustand vereinbar ist und ob sie die ursprüngliche Berufsunfähigkeit infrage stellt. Auch hier gilt: Der Vertrag ist die maßgebliche Grundlage, und eine individuelle Prüfung ist unumgänglich.

Was ist die abstrakte Verweisung und gilt sie noch?

Die abstrakte Verweisung ist eine Vertragsklausel, die es dem Versicherer erlaubt, eine versicherte Person auf einen anderen Beruf zu verweisen, den sie theoretisch ausüben könnte, auch wenn sie diesen Beruf tatsächlich nicht ausübt. Moderne Berufsunfähigkeitsversicherungen verzichten in der Regel auf diese Klausel, ältere Verträge können sie jedoch noch enthalten.

Konkret bedeutet das: Enthält ein Vertrag die abstrakte Verweisung, kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn die versicherte Person theoretisch in einem anderen Beruf arbeiten könnte, selbst wenn dieser Beruf nicht ihrer Ausbildung oder ihrem bisherigen Lebensstandard entspricht. Verträge ohne abstrakte Verweisung leisten hingegen, solange der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Wer seinen Vertrag nicht kennt, sollte diesen Punkt dringend prüfen lassen, da er erhebliche Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben kann.

Kann Teilzeitarbeit die Berufsunfähigkeit aufheben?

Teilzeitarbeit hebt die Berufsunfähigkeit nicht automatisch auf. Ob eine Teilzeittätigkeit den Leistungsanspruch gefährdet, hängt davon ab, ob sie als Beweis gewertet wird, dass die versicherte Person ihren ursprünglichen Beruf wieder in einem relevanten Umfang ausüben kann.

Nimmt jemand eine völlig andere, körperlich oder geistig weniger belastende Tätigkeit in Teilzeit auf, spricht das in vielen Fällen nicht gegen die fortbestehende Berufsunfähigkeit im ursprünglichen Beruf. Übt die Person jedoch genau die Tätigkeit aus, für die sie als berufsunfähig gilt, und das sogar regelmäßig, kann der Versicherer dies als Hinweis werten, dass die Berufsunfähigkeit nicht mehr im vertraglich definierten Ausmaß besteht. Die Grenze ist fließend und im Einzelfall zu prüfen. Eine vorherige Abstimmung mit dem Versicherer oder einem unabhängigen Berater ist in solchen Situationen sehr zu empfehlen.

Sollte man dem Versicherer eine neue Tätigkeit melden?

Ja, eine neue Tätigkeit sollte dem Versicherer in jedem Fall gemeldet werden. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten Mitwirkungspflichten, die verlangen, dass relevante Änderungen der persönlichen und beruflichen Situation angezeigt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert im schlimmsten Fall den Verlust des Leistungsanspruchs.

Die Meldung schützt auch die versicherte Person selbst: Sie schafft Transparenz und verhindert, dass der Versicherer später rückwirkend Leistungen zurückfordert, weil eine Änderung nicht angezeigt wurde. Gleichzeitig bedeutet die Meldung nicht automatisch, dass die BU-Rente eingestellt wird. Der Versicherer prüft die neue Situation und entscheidet auf Basis des Vertrags. Wer unsicher ist, wie er eine solche Meldung formulieren soll, sollte sich vorab beraten lassen, um keine unbeabsichtigten Nachteile zu riskieren.

Wann lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Teilzeitplänen?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch dann relevant, wenn jemand langfristig in Teilzeit arbeiten möchte. Denn das Risiko, den ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben zu können, besteht unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Gerade wer auf ein Teilzeiteinkommen angewiesen ist, kann sich finanzielle Einbußen durch Berufsunfähigkeit oft weniger leisten als jemand mit einem Vollzeiteinkommen.

Besonders relevant ist die BU-Absicherung für Personen, deren Beruf körperlich oder psychisch anspruchsvoll ist, sowie für alle, die keine ausreichenden staatlichen Absicherungen erwarten können. Laut Branchendaten ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für viele Berufsgruppen nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Eine private BU-Versicherung schließt diese Lücke. Wer Teilzeitpläne hat, sollte beim Abschluss darauf achten, dass die vereinbarte Rente zum tatsächlichen Bedarf passt und die Vertragsbedingungen keine Klauseln enthalten, die im Teilzeitkontext problematisch werden könnten. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Wie assekuron bei Berufsunfähigkeit und Teilzeitarbeit unterstützt

Fragen rund um den Hinzuverdienst bei Berufsunfähigkeit, Meldepflichten und Vertragsklauseln wie die abstrakte Verweisung sind komplex und hängen stark vom individuellen Vertrag und der persönlichen Situation ab. Wir helfen Ihnen dabei, Klarheit zu gewinnen.

  • Wir prüfen bestehende BU-Verträge auf kritische Klauseln wie die abstrakte Verweisung und erklären Ihnen, was diese konkret für Ihre Situation bedeuten.
  • Wir begleiten Sie bei der Kommunikation mit dem Versicherer, zum Beispiel wenn Sie eine neue Tätigkeit melden möchten oder Fragen zur Leistungsprüfung haben.
  • Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Absicherungskonzept, das zu Ihrem Beruf, Ihrem Beschäftigungsumfang und Ihren finanziellen Zielen passt, und greifen dabei auf ein breites Netzwerk von Versicherern zurück.
  • Wir unterstützen Sie im Schadensfall von der ersten Meldung bis zur vollständigen Abwicklung, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Als unabhängiger Versicherungsmakler stehen wir auf Ihrer Seite, nicht auf der des Versicherers. Die assekuron GmbH begleitet Privatkunden in Aachen und Umgebung bei allen Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung, von der ersten Orientierung bis zur Leistungsabwicklung. Wenn Sie Ihre aktuelle Absicherung prüfen oder ein neues Konzept entwickeln möchten, freuen wir uns auf ein Beratungsgespräch.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

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