Ruhende Hände einer Fachkraft auf hellem Eichenholzschreibtisch neben geschlossenem Leder-Dokumentenordner im natürlichen Tageslicht.

Abstrakte Verweisung bei der BU – was bedeutet das?

Die abstrakte Verweisung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet, dass ein Versicherer die Leistung verweigern darf, wenn Sie theoretisch in einem anderen Beruf arbeiten könnten, auch wenn Sie diesen Beruf tatsächlich nicht ausüben. Dieses Klauselwerk ist für Versicherte besonders nachteilig, weil es nicht auf die reale Arbeitssituation ankommt, sondern auf eine rein hypothetische Verweisbarkeit. Die folgenden Abschnitte erklären, wann diese Klausel greift, was sie von der konkreten Verweisung unterscheidet und wie Sie sich dagegen schützen können.

Wann darf ein Versicherer die abstrakte Verweisung anwenden?

Ein Versicherer darf die abstrakte Verweisung anwenden, wenn der Versicherungsvertrag diese Klausel ausdrücklich enthält und der Versicherte auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Versicherte diesen Beruf tatsächlich ausübt oder eine entsprechende Stelle findet, sondern ob er ihn theoretisch ausüben könnte.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie als Handwerker durch eine Erkrankung Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, aber der Versicherer der Ansicht ist, dass Sie theoretisch als Bürokraft arbeiten könnten, kann er die Leistung verweigern. Ob tatsächlich eine solche Stelle für Sie verfügbar ist, spielt bei der abstrakten Verweisung keine Rolle.

Wichtig ist, dass die abstrakte Verweisung nur dann zulässig ist, wenn der Verweisberuf Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Das bedeutet, der neue Beruf muss in Bezug auf Einkommen, soziales Ansehen und Qualifikationsanforderungen vergleichbar sein. Ein Arzt darf beispielsweise nicht auf eine einfache Hilfstätigkeit verwiesen werden. Im Einzelfall ist dies jedoch stets zu prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Verweisung?

Der Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Verweisung liegt darin, ob die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs maßgeblich ist. Bei der konkreten Verweisung darf der Versicherer die Leistung nur kürzen oder einstellen, wenn der Versicherte einen anderen Beruf tatsächlich ausübt und dabei ein vergleichbares Einkommen erzielt. Bei der abstrakten Verweisung reicht die theoretische Möglichkeit.

Abstrakte Verweisung: die theoretische Möglichkeit

Bei der abstrakten Verweisung prüft der Versicherer ausschließlich, ob Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Ihres Gesundheitszustands einen anderen Beruf ausüben könnten. Ob dieser Beruf auf dem Arbeitsmarkt verfügbar ist, ob Sie eine Stelle finden oder ob Sie diesen Beruf tatsächlich antreten, ist für die Leistungsentscheidung irrelevant. Diese Klausel benachteiligt Versicherte erheblich, weil sie auf einer rein gedanklichen Konstruktion beruht.

Konkrete Verweisung: die tatsächliche Ausübung

Die konkrete Verweisung setzt voraus, dass Sie einen anderen Beruf bereits ausüben. Erst wenn Sie in einem neuen Beruf tätig sind und dort ein Einkommen erzielen, das Ihrer früheren Lebensstellung entspricht, darf der Versicherer die BU-Rente anpassen oder einstellen. Diese Regelung ist für Versicherte deutlich fairer, weil sie an die Realität anknüpft. Moderne BU-Tarife verzichten in der Regel auf die abstrakte Verweisung und enthalten nur noch die konkrete Verweisung.

Welche Berufe gelten bei der abstrakten Verweisung als zumutbar?

Als zumutbar bei der abstrakten Verweisung gelten Berufe, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen. Das bedeutet, der Verweisberuf muss in Bezug auf Einkommen, soziales Ansehen und die erforderliche Qualifikation mit Ihrem bisherigen Beruf vergleichbar sein. Eine Verweisung auf eine deutlich geringer entlohnte oder gesellschaftlich niedriger angesehene Tätigkeit ist nicht zulässig.

In der Praxis orientieren sich Versicherer und Gerichte an mehreren Kriterien:

  • Einkommensvergleich: Der Verweisberuf sollte ein ähnliches Einkommensniveau ermöglichen wie der bisherige Beruf.
  • Qualifikation: Die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen für den Verweisberuf ausreichen, ohne dass eine umfangreiche Umschulung erforderlich wäre.
  • Soziales Ansehen: Der Verweisberuf darf nicht mit einem erheblichen sozialen Abstieg verbunden sein.
  • Gesundheitliche Eignung: Der Versicherte muss den Verweisberuf trotz seiner Einschränkungen tatsächlich ausüben können.

Ob ein konkreter Verweisberuf im Einzelfall zumutbar ist, hängt von den genauen Umständen ab und wird im Streitfall von Gerichten bewertet. Pauschale Aussagen sind hier nicht möglich, da die Rechtsprechung sehr fallbezogen urteilt.

Wie kann man sich gegen eine abstrakte Verweisung wehren?

Gegen eine abstrakte Verweisung können Sie sich wehren, indem Sie die Verweisbarkeit aktiv bestreiten und nachweisen, dass der genannte Verweisberuf Ihrer bisherigen Lebensstellung nicht entspricht oder Sie ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben können. Dabei ist eine sorgfältige Dokumentation Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und Ihrer beruflichen Qualifikation wichtig.

Folgende Schritte können im Widerspruchsfall sinnvoll sein:

  1. Ablehnungsbescheid genau prüfen: Lesen Sie die Begründung des Versicherers sorgfältig und prüfen Sie, welcher Verweisberuf genannt wird und warum dieser als zumutbar eingestuft wird.
  2. Ärztliche Dokumentation einholen: Lassen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen von behandelnden Ärzten detailliert dokumentieren, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen des genannten Verweisberufs.
  3. Berufliche Qualifikation darlegen: Zeigen Sie auf, warum Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für den Verweisberuf nicht ausreichen oder warum dieser Beruf Ihrer Lebensstellung nicht entspricht.
  4. Rechtliche Unterstützung suchen: Bei Streitigkeiten über die abstrakte Verweisung empfiehlt sich die Einschaltung eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalts, da die rechtliche Bewertung komplex ist.
  5. Ombudsmann einschalten: Als außergerichtliche Möglichkeit können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden, der kostenlos vermittelt.

Wichtig: Reagieren Sie auf eine Ablehnung nicht passiv. Viele Ablehnungen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, wenn die Verweisbarkeit sorgfältig widerlegt wird.

Sollte man beim BU-Abschluss auf den Ausschluss der abstrakten Verweisung achten?

Ja, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie darauf achten, dass der Vertrag keine abstrakte Verweisung enthält. Moderne BU-Tarife verzichten in der Regel auf diese Klausel, aber ältere Verträge oder bestimmte Konzepte können sie noch enthalten. Ein Vertrag ohne abstrakte Verweisung bietet deutlich mehr Sicherheit, weil der Versicherer die Leistung nicht allein auf Basis einer theoretischen Verweisbarkeit verweigern kann.

Beim Vergleich von BU-Konzepten lohnt es sich, auf folgende Punkte zu achten:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Prüfen Sie, ob die Versicherungsbedingungen ausdrücklich auf die abstrakte Verweisung verzichten.
  • Definition der Berufsunfähigkeit: Achten Sie darauf, wie der Vertrag Berufsunfähigkeit definiert und ob der zuletzt ausgeübte Beruf als Maßstab gilt.
  • Nachversicherungsgarantien: Prüfen Sie, ob Sie den Schutz bei veränderten Lebensumständen ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen können.
  • Rückwirkende Leistung: Gute Bedingungen sehen vor, dass die BU-Rente rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, auch wenn die Meldung später erfolgt.

Da die Versicherungsbedingungen komplex sind und sich zwischen verschiedenen Konzepten erheblich unterscheiden können, ist eine individuelle Beratung vor dem Abschluss besonders relevant. Was auf den ersten Blick ähnlich aussieht, kann im Leistungsfall einen großen Unterschied machen.

Wie assekuron bei der abstrakten Verweisung bei BU unterstützt

Das Thema abstrakte Verweisung zeigt, wie sehr die Details in den Versicherungsbedingungen im Leistungsfall zählen. Wir bei assekuron begleiten Sie dabei, ein Absicherungskonzept zu entwickeln, das zu Ihrer Lebenssituation passt und im Ernstfall wirklich greift.

  • Unabhängige Marktübersicht: Wir vergleichen Bedingungswerke aus einem breiten Spektrum von Versicherern und achten dabei gezielt auf Klauseln wie die abstrakte Verweisung.
  • Verständliche Erklärung: Wir erläutern Ihnen die relevanten Vertragsbestandteile in verständlicher Sprache, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.
  • Individuelle Bedarfsanalyse: In persönlichen Gesprächen lernen wir Ihre berufliche Situation und Ihre Ziele kennen, um ein passendes Konzept zu erarbeiten.
  • Unterstützung im Leistungsfall: Sollte es zu einer Auseinandersetzung mit dem Versicherer kommen, stehen wir Ihnen bei der Kommunikation und Dokumentation zur Seite.

Wenn Sie Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung haben oder Ihren bestehenden Vertrag auf problematische Klauseln prüfen lassen möchten, freuen wir uns auf ein Beratungsgespräch.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

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