Unterzeichneter Hypothekenvertrag mit Hausschlüssel und Lebensversicherungspolice auf Eichenholzschreibtisch im warmen Nachmittagslicht.

Wie sichert eine Risikolebensversicherung einen Immobilienkredit ab?

Eine Risikolebensversicherung sichert einen Immobilienkredit ab, indem sie im Todesfall des Kreditnehmers die noch offene Darlehenssumme ganz oder teilweise tilgt. So bleibt die Familie oder der überlebende Partner nicht auf einer Restschuld sitzen, die ohne das weggefallene Einkommen kaum zu stemmen wäre. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um dieses Absicherungskonzept.

Was passiert mit dem Immobilienkredit, wenn der Kreditnehmer stirbt?

Stirbt der Kreditnehmer, geht die Schuld nicht einfach unter. Die Restschuld des Immobilienkredits wird Teil des Nachlasses und geht auf die Erben über. Das bedeutet: Wer erbt, erbt auch die Verbindlichkeit gegenüber der Bank. Ohne ausreichende Absicherung kann das die Hinterbliebenen in eine ernste finanzielle Lage bringen.

In der Praxis stehen Ehepartner oder Kinder dann vor einer schwierigen Wahl. Entweder sie übernehmen die laufenden Kreditraten aus eigenen Mitteln, was ohne das Einkommen des Verstorbenen oft nicht möglich ist, oder sie müssen die Immobilie verkaufen. In einem solchen Fall könnte der Verkaufserlös zwar die Restschuld decken, doch das Zuhause geht verloren. Genau hier setzt die Risikolebensversicherung an: Sie zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe aus, mit der die Restschuld beglichen werden kann.

Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung bei der Baufinanzierung?

Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine vorab festgelegte Summe an die begünstigte Person oder Institution aus. Bei der Baufinanzierung wird diese Summe so gewählt, dass sie die Restschuld des Darlehens abdeckt. Die Versicherung läuft dabei in der Regel parallel zur Kreditlaufzeit.

Es gibt zwei gängige Varianten: Bei einer Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme bleibt der Auszahlungsbetrag über die gesamte Laufzeit gleich. Bei einer Variante mit fallender Versicherungssumme sinkt der Betrag im Laufe der Zeit, weil auch die Restschuld des Kredits durch die laufenden Tilgungen abnimmt. Die fallende Variante ist häufig auf Baufinanzierungen zugeschnitten, da sie dem tatsächlichen Schuldenverlauf folgt. Welche Variante sinnvoller ist, hängt von der individuellen Finanzierungsstruktur ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Welche Versicherungssumme ist für einen Immobilienkredit sinnvoll?

Als Faustregel gilt: Die Versicherungssumme sollte mindestens der anfänglichen Restschuld des Immobilienkredits entsprechen. So ist sichergestellt, dass die Hinterbliebenen das Darlehen im Todesfall vollständig ablösen können, ohne eigene Mittel einsetzen zu müssen.

In der Praxis empfiehlt es sich, auch weitere Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehören mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen, die die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung erheben kann, sowie laufende Nebenkosten der Immobilie, die die Familie weiterhin tragen muss. Wer zusätzlich den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen für eine Übergangszeit absichern möchte, kann die Versicherungssumme entsprechend höher ansetzen. Wichtig ist, dass die Summe realistisch zur tatsächlichen Schuldenlast passt und nicht pauschal festgelegt wird.

Was ist der Unterschied zwischen verbundener und getrennter Risikolebensversicherung?

Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung sind zwei Personen, zum Beispiel ein Ehepaar, gemeinsam in einem Vertrag versichert. Die Versicherung zahlt beim Tod einer der beiden Personen aus, danach endet der Vertrag. Bei getrennten Policen schließt jede Person einen eigenen Vertrag ab.

Verbundene Risikolebensversicherung

Die verbundene Variante wirkt auf den ersten Blick praktisch, weil nur ein Vertrag verwaltet wird. Der wesentliche Nachteil: Nach dem Tod einer Person erlischt der Schutz für die überlebende Person vollständig. Gerade wenn beide Partner gemeinsam einen Kredit tragen, kann das eine Lücke hinterlassen, die im Einzelfall zu prüfen ist.

Getrennte Risikolebensversicherungen

Zwei separate Verträge bieten mehr Flexibilität. Jede Person ist unabhängig abgesichert, und der Schutz der überlebenden Person bleibt nach einem Todesfall bestehen. Außerdem lassen sich Versicherungssumme und Laufzeit für jeden Partner individuell anpassen. Für Paare, die gemeinsam eine Immobilie finanzieren, ist diese Variante in vielen Fällen die durchdachtere Lösung, auch wenn sie im Einzelfall zu bewerten ist.

Muss die Bank als Begünstigte eingetragen werden?

Nein, eine gesetzliche Pflicht, die Bank als Begünstigte einzutragen, besteht nicht. Viele Banken empfehlen oder verlangen es jedoch als Bedingung für die Kreditvergabe, dass die Risikolebensversicherung zu ihren Gunsten abgetreten wird. Das bedeutet: Im Todesfall fließt die Versicherungssumme direkt an die Bank zur Tilgung der Restschuld.

Alternativ können die Hinterbliebenen als Begünstigte eingetragen werden. In diesem Fall erhalten sie die Auszahlung und entscheiden selbst, ob sie den Kredit ablösen oder die Immobilie anderweitig finanzieren. Diese Variante gibt mehr Handlungsspielraum, setzt aber voraus, dass die Erben die Summe tatsächlich zur Schuldentilgung einsetzen. Ob eine Abtretung an die Bank sinnvoll ist oder nicht, hängt von der individuellen Situation ab und sollte mit einem unabhängigen Berater besprochen werden.

Welche Gesundheitsfragen stellt die Versicherung bei Vertragsabschluss?

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen Antragsteller einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Typische Fragen betreffen Vorerkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre, Operationen, chronische Erkrankungen und die aktuelle Medikation. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden.

Wer Vorerkrankungen verschweigt, riskiert, dass die Versicherung im Leistungsfall die Zahlung verweigert. Das gilt auch dann, wenn die verschwiegene Erkrankung keinen direkten Zusammenhang mit dem Todesfall hat. Darüber hinaus gibt es bestimmte Ausschlüsse, die unabhängig vom Gesundheitszustand gelten können: So leistet eine Risikolebensversicherung in der Regel nicht, wenn der Versicherte innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss durch Suizid stirbt. Auch Todesfälle nach Vertragsende oder infolge einer vorsätzlich verschwiegenen tödlichen Erkrankung sind typischerweise ausgeschlossen. Wer unsicher ist, welche Angaben relevant sind, kann über einen unabhängigen Makler eine anonyme Risikovoranfrage stellen, bei der der Versicherer die möglichen Konditionen prüft, ohne dass die Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert werden.

Wie assekuron bei der Risikolebensversicherung unterstützt

Eine Risikolebensversicherung im Kontext einer Baufinanzierung ist kein Standardprodukt von der Stange. Die richtige Versicherungssumme, die passende Laufzeit, die Frage nach verbundener oder getrennter Police und die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen erfordern eine sorgfältige Analyse der individuellen Situation.

Als unabhängiger Versicherungsmakler unterstützen wir Sie dabei, ein Absicherungskonzept zu entwickeln, das wirklich zu Ihrer Lebenssituation passt. assekuron arbeitet mit einer Vielzahl von Versicherern zusammen und kann so verschiedene Konzepte vergleichen, ohne an einen einzelnen Anbieter gebunden zu sein. Was wir konkret für Sie tun:

  • Analyse Ihrer Finanzierungsstruktur und Ermittlung einer realistischen Versicherungssumme
  • Vergleich verschiedener Konzepte mit konstanter oder fallender Versicherungssumme
  • Unterstützung bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, einschließlich anonymer Risikovoranfragen
  • Klärung der Begünstigtenregelung in Abstimmung mit Ihrer persönlichen Situation
  • Begleitung über die gesamte Vertragslaufzeit, auch im Schadensfall

Wenn Sie wissen möchten, welches Absicherungskonzept für Ihre Baufinanzierung sinnvoll ist, stehen wir Ihnen gern für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar, für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

Ähnliche Artikel