
24 Sep. Was sind häufige Fehler beim Abschluss einer Risikolebensversicherung?
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung passieren immer wieder dieselben Fehler: falsch beantwortete Gesundheitsfragen, eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme und übersehene Vertragsklauseln. Diese Fehler können im Ernstfall dazu führen, dass Hinterbliebene weniger oder gar keine Leistung erhalten. Die folgenden Abschnitte beleuchten die häufigsten Stolperstellen und zeigen, worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Welche Angaben bei der Risikolebensversicherung sind besonders fehleranfällig?
Die fehleranfälligsten Angaben beim Abschluss einer Risikolebensversicherung betreffen Gesundheitsfragen, die Laufzeit und die Versicherungssumme. Viele Menschen unterschätzen, wie genau diese Angaben geprüft werden, und machen unbewusst unvollständige oder ungenaue Aussagen, die später zu Problemen führen können.
Besonders häufig treten Fehler in diesen Bereichen auf:
- Gesundheitsangaben: Frühere Diagnosen, Therapien oder Medikamente werden vergessen oder als unwichtig eingestuft.
- Laufzeit: Die Vertragsdauer wird zu kurz gewählt und deckt nicht den gesamten Absicherungsbedarf ab.
- Versicherungssumme: Der Betrag orientiert sich nicht an der tatsächlichen finanziellen Situation der Familie.
- Begünstigte Person: Die Benennung der bezugsberechtigten Person wird vergessen oder nicht aktualisiert, wenn sich die Lebenssituation ändert.
- Produktverwechslung: Manche Vermittler empfehlen statt einer Risikolebensversicherung eine Kapitallebensversicherung, die höhere Provisionen einbringt, aber für die reine Absicherung von Hinterbliebenen weniger geeignet ist.
Gerade die Verwechslung beider Produktarten ist ein klassischer Fehler: Eine Risikolebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall. Sie baut kein Kapital auf und zahlt nichts aus, wenn der Vertrag regulär endet. Wer das nicht weiß, trifft möglicherweise eine Entscheidung, die nicht zu seinen Zielen passt.
Was passiert, wenn Gesundheitsfragen falsch beantwortet werden?
Wenn Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung falsch oder unvollständig beantwortet werden, kann der Versicherer im Leistungsfall die Auszahlung verweigern oder den Vertrag anfechten. Das gilt selbst dann, wenn die verschwiegene Erkrankung keinen direkten Zusammenhang mit dem Todesfall hat.
Versicherer stellen Gesundheitsfragen, um das individuelle Risiko einzuschätzen. Dabei interessieren sie sich typischerweise für Erkrankungen und Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre, Operationen, Psychotherapien und chronische Leiden sowie scheinbar kleinere Diagnosen wie Allergien oder Rückenprobleme. Wer diese Angaben unvollständig macht, riskiert im schlimmsten Fall, dass die Familie im Todesfall leer ausgeht.
Ein hilfreicher Weg, dieses Risiko zu umgehen, ist eine anonyme Risikovoranfrage über einen unabhängigen Makler. Dabei prüft der Versicherer vorab, zu welchen Konditionen er bereit wäre, einen Vertrag anzubieten, ohne dass die Angaben in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. So lässt sich im Vorfeld klären, ob und zu welchen Bedingungen eine Absicherung möglich ist, bevor ein formeller Antrag gestellt wird.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sein?
Als Faustregel gilt: Die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sollte mindestens dem drei- bis vierfachen Jahresnettoeinkommen entsprechen, wobei die genaue Höhe von der Familiensituation, bestehenden Verbindlichkeiten und dem Absicherungsziel abhängt. Im Einzelfall ist diese Orientierung immer zu prüfen.
Folgende Richtwerte können als Ausgangspunkt dienen:
- Familien mit kleinen Kindern: mindestens das Vierfache des Jahresnettoeinkommens des Hauptverdieners
- Familien mit älteren Kindern: mindestens das Dreifache des Jahresnettoeinkommens
- Kinderlose Paare: mindestens das Einfache des Jahresnettoeinkommens
Wer ein Darlehen abgesichert hat, sollte die Versicherungssumme an die Restschuld anpassen. In diesem Fall bietet sich eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme an, bei der die Deckung parallel zur Tilgung des Darlehens sinkt. Für andere Absicherungsziele gibt es auch Varianten mit gleichbleibender oder steigender Versicherungssumme.
Ein häufiger Fehler ist, die Versicherungssumme zu niedrig anzusetzen, weil man die laufenden Kosten der Hinterbliebenen unterschätzt. Neben dem Einkommensausfall sollten auch Kosten für Kinderbetreuung, Haushalt und mögliche Umschulungen einkalkuliert werden.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer Risikolebensversicherung?
Der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer Risikolebensversicherung ist so früh wie möglich, idealerweise in jungen Jahren und in guter Gesundheit. Je jünger und gesünder eine Person beim Vertragsabschluss ist, desto günstiger fallen die Beiträge aus, und desto weniger Einschränkungen sind bei den Gesundheitsfragen zu erwarten.
Konkrete Lebenssituationen, in denen eine Risikolebensversicherung besonders relevant wird, sind:
- Gründung einer Familie oder Geburt eines Kindes
- Abschluss eines Immobilienkredits oder einer Baufinanzierung
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Unternehmensgründung
- Wenn ein Partner den Lebensunterhalt der Familie allein oder überwiegend trägt
Die Laufzeit sollte so gewählt werden, dass sie den Zeitraum abdeckt, in dem Hinterbliebene tatsächlich auf das Einkommen angewiesen wären. Als Orientierung gilt: Die Versicherung sollte mindestens so lange laufen, bis das jüngste Kind voraussichtlich finanziell selbstständig ist, also etwa bis zu einem Alter von 20 bis 25 Jahren. Wer zu lange wartet, riskiert höhere Beiträge oder Einschränkungen aufgrund von Vorerkrankungen.
Warum lohnt sich ein Vergleich verschiedener Anbieter vor dem Abschluss?
Ein Vergleich verschiedener Anbieter vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung lohnt sich, weil Beiträge, Leistungsumfang und Vertragsbedingungen je nach Versicherer erheblich voneinander abweichen können. Wer nur ein Angebot einholt, zahlt möglicherweise mehr oder erhält schlechtere Konditionen als nötig.
Versicherer kalkulieren Risiken unterschiedlich. Das bedeutet, dass dieselbe Person bei verschiedenen Anbietern sehr unterschiedliche Beitragsangebote erhalten kann, abhängig davon, wie der jeweilige Versicherer Alter, Gesundheitszustand und Beruf bewertet. Ein unabhängiger Vergleich deckt diese Unterschiede auf.
Beim Vergleich sollten Sie nicht nur auf den Beitrag achten, sondern auch auf folgende Aspekte:
- Nettobeitrag vs. Bruttobeitrag: Der Nettobeitrag berücksichtigt Überschüsse des Versicherers. Wenn diese sinken, kann der Beitrag bis zum höheren Bruttobeitrag steigen. Tarife mit Beitragsverrechnung bieten hier mehr Planungssicherheit, da die Versicherungssumme vollständig garantiert ist.
- Nachversicherungsgarantie: Manche Verträge erlauben es, die Versicherungssumme bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- Ausschlussklauseln: Einige Anbieter schließen bestimmte Todesursachen aus, was die Absicherung im Ernstfall einschränken kann.
Welche Vertragsklauseln werden beim Abschluss häufig übersehen?
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung werden häufig Klauseln zu Ausschlüssen, zur Anpassung der Versicherungssumme und zur Beitragsgestaltung übersehen. Diese Details können im Leistungsfall einen großen Unterschied machen und sollten vor der Unterschrift sorgfältig geprüft werden.
Zu den am häufigsten übersehenen Vertragsbestandteilen gehören:
- Ausschlussklauseln: Manche Verträge enthalten Ausschlüsse für bestimmte Todesursachen, etwa bei risikoreichen Hobbys oder bestimmten Vorerkrankungen. Wer diese Klauseln nicht liest, geht davon aus, vollständig abgesichert zu sein, obwohl Lücken bestehen.
- Bruttobeitrag und Anpassungsrecht: Wie oben beschrieben, kann der Versicherer den Beitrag unter bestimmten Bedingungen bis zum Bruttobeitrag anheben. Viele Versicherungsnehmer kennen nur den günstigeren Nettobeitrag und sind von einer späteren Erhöhung überrascht.
- Bezugsrecht: Wer die Versicherungssumme im Todesfall erhalten soll, muss ausdrücklich benannt werden. Fehlt diese Angabe oder ist sie veraltet, kann es zu Komplikationen bei der Auszahlung kommen.
- Nachversicherungsoptionen: Nicht alle Verträge enthalten das Recht, die Versicherungssumme bei Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen.
- Kündigungsfolgen: Wer eine Risikolebensversicherung kündigt, erhält die bisher gezahlten Beiträge nicht zurück. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Kapitallebensversicherung und sollte von Anfang an bekannt sein.
Gerade das Kleingedruckte zu Ausschlüssen und Beitragsanpassungen wird im Beratungsgespräch oft nicht ausreichend thematisiert. Es lohnt sich, diese Punkte aktiv anzusprechen und schriftliche Erläuterungen zu verlangen, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird.
Wie assekuron bei der Risikolebensversicherung unterstützt
Die Fehler, die beim Abschluss einer Risikolebensversicherung entstehen, haben häufig eine gemeinsame Ursache: fehlende Unabhängigkeit und unzureichende Beratung. Wir bei assekuron arbeiten als unabhängiger Versicherungsmakler und haben keinen Anreiz, ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter zu bevorzugen.
Konkret unterstützen wir Sie dabei auf folgende Weise:
- Wir analysieren Ihre persönliche Situation und helfen Ihnen, die passende Versicherungssumme und Laufzeit zu ermitteln, abgestimmt auf Ihre Familienkonstellation und finanzielle Lage.
- Wir begleiten Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen und können im Vorfeld anonyme Risikovoranfragen bei Versicherern stellen, um Ihre Optionen zu klären.
- Wir vergleichen Angebote aus unserem Netzwerk von rund 600 Versicherern und erklären Ihnen die relevanten Vertragsklauseln verständlich, bevor Sie unterschreiben.
- Wir begleiten Sie auch nach Vertragsabschluss, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert und eine Anpassung des Absicherungskonzepts sinnvoll wird.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Absicherung haben oder Ihren bestehenden Vertrag überprüfen möchten, nehmen Sie gern Kontakt auf.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar, für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.
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