
08 Sep. Was passiert am Ende der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Mit dem Ende der Berufsunfähigkeitsversicherung endet auch der Versicherungsschutz, und die BU-Rente wird nicht mehr ausgezahlt. Was danach passiert, hängt davon ab, ob der Vertrag als reine Risikoversicherung oder mit einem Sparanteil abgeschlossen wurde. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Ablauf der BU-Versicherung.
Was wird am Ende der Laufzeit mit der BU-Rente?
Am Ende der Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung endet der Versicherungsschutz vollständig. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht berufsunfähig ist, erhält keine Leistung. Bei einer reinen Risikoversicherung ohne Sparanteil gibt es auch keine Rückzahlung der gezahlten Beiträge. Der Vertrag erlischt, und damit endet auch jede Verpflichtung des Versicherers.
Das klingt zunächst ernüchternd, entspricht aber dem Grundprinzip jeder Risikoversicherung: Sie sichert ein Risiko ab, das im besten Fall nie eintritt. Wer während der gesamten Laufzeit keine BU-Rente bezogen hat, hat dennoch von einem wichtigen Schutz profitiert, der im Ernstfall die finanzielle Existenz gesichert hätte.
Wer zum Zeitpunkt des Ablaufs bereits eine BU-Rente bezieht, erhält diese bis zum vereinbarten Vertragsende weiter ausgezahlt. Danach endet auch diese Zahlung. Deshalb ist es so wichtig, die Laufzeit des Vertrags von Anfang an sorgfältig zu wählen.
Was passiert, wenn die BU-Rente bis zum Rentenalter läuft?
Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Renteneintrittsalter läuft und der Versicherte in dieser Zeit berufsunfähig wird, zahlt der Versicherer die vereinbarte BU-Rente bis zum Vertragsende. Mit Erreichen des Rentenalters endet die BU-Rente, und die gesetzliche Rente tritt an ihre Stelle. Im Idealfall schließen beide Leistungen nahtlos aneinander an.
Genau deshalb empfehlen Fachleute als Faustregel, die Laufzeit der BU-Versicherung bis zum geplanten Renteneintrittsalter zu vereinbaren. Endet der Vertrag früher, entsteht eine Versorgungslücke: Wer mit 55 Jahren berufsunfähig wird und dessen Vertrag mit 60 endet, steht danach ohne BU-Rente und noch ohne volle gesetzliche Rente da.
Zu beachten ist, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in vielen Fällen nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die BU-Versicherung soll diese Lücke schließen. Wer die Laufzeit bis zum Rentenalter wählt, sorgt dafür, dass dieser Schutz genau dann endet, wenn die gesetzliche Absicherung vollständig greift.
Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Vertragsende verlängern?
Eine abgelaufene Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich in der Regel nicht einfach verlängern. Nach dem Vertragsende ist eine Neubeantragung erforderlich, bei der erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Je nach Gesundheitszustand und Alter kann das zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder sogar zu einer Ablehnung führen.
Manche Versicherer bieten innerhalb des laufenden Vertrags sogenannte Nachversicherungsgarantien oder Verlängerungsoptionen an. Diese ermöglichen es, den Schutz unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen oder zu verlängern. Ob und in welchem Umfang solche Optionen im eigenen Vertrag enthalten sind, lässt sich im Einzelfall prüfen.
Wer merkt, dass die vereinbarte Laufzeit zu kurz gewählt wurde, sollte nicht bis zum Ablauf warten. Eine frühzeitige Überprüfung des Vertrags bietet die Möglichkeit, rechtzeitig zu handeln, solange der Gesundheitszustand noch eine Anpassung erlaubt.
Was passiert mit dem angesparten Kapital bei einer BU mit Sparanteil?
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Sparanteil, zum Beispiel in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung, wird am Ende der Laufzeit das angesparte Kapital ausgezahlt. Wie hoch diese Auszahlung ausfällt, hängt von der Vertragsgestaltung, der Laufzeit und den vereinbarten Konditionen ab. Konkrete Beträge lassen sich nur im Einzelfall bestimmen.
Solche Kombinationsprodukte verbinden den Risikoschutz der BU-Versicherung mit einem Aufbau von Kapital für die Altersvorsorge. Das klingt auf den ersten Blick attraktiv, bringt aber auch Komplexität mit sich: Beitragsanpassungen, Kündigung oder Berufsunfähigkeit können das angesparte Kapital beeinflussen. Steuerliche Aspekte spielen ebenfalls eine Rolle, sind aber je nach individueller Steuersituation unterschiedlich zu bewerten.
Wer eine solche Kombination abgeschlossen hat, sollte die genauen Vertragsbedingungen kennen und regelmäßig prüfen, ob das Konzept noch zur aktuellen Lebenssituation passt.
Wann sollte man die BU-Versicherung vor Ablauf überprüfen?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte spätestens fünf Jahre vor dem geplanten Vertragsende überprüft werden. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich noch sinnvoll handeln, falls die Laufzeit zu kurz gewählt wurde oder sich die Lebenssituation verändert hat. Wer zu lange wartet, hat weniger Spielraum für Anpassungen.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Lebensereignisse, die eine Überprüfung sinnvoll machen, unabhängig vom zeitlichen Abstand zum Vertragsende:
- Berufswechsel oder deutliche Einkommensveränderungen
- Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes
- Immobilienkauf oder andere größere finanzielle Verpflichtungen
- Veränderungen im Gesundheitszustand, die noch keine Auswirkungen auf den Vertrag haben
- Annäherung an das vereinbarte Rentenalter
Bei einer Überprüfung geht es nicht nur um die Laufzeit, sondern auch um die Höhe der vereinbarten BU-Rente. Was vor zehn Jahren ausreichend war, kann heute durch gestiegene Lebenshaltungskosten oder veränderte finanzielle Verpflichtungen zu niedrig sein. Als Faustregel gilt: Die BU-Rente sollte mindestens 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens abdecken, im Einzelfall ist das jedoch zu prüfen.
Wie assekuron bei der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt
Fragen rund um den Ablauf einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind oft komplex und hängen stark von der individuellen Vertragssituation ab. Wir von assekuron unterstützen Sie dabei, Ihren bestehenden Schutz zu verstehen, Lücken zu erkennen und Ihr Absicherungskonzept bei Bedarf anzupassen.
- Analyse Ihres bestehenden BU-Vertrags auf Laufzeit, Leistungshöhe und Vertragsbedingungen
- Unabhängige Einschätzung, ob Ihr aktuelles Konzept noch zu Ihrer Lebenssituation passt
- Unterstützung bei der Überprüfung von Nachversicherungsoptionen und Verlängerungsmöglichkeiten
- Begleitung im Leistungsfall, von der Schadensmeldung bis zur Korrespondenz mit dem Versicherer
- Zugang zu einem breiten Netzwerk von Versicherern für maßgeschneiderte Lösungen
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr BU-Schutz aufgestellt ist und was am Ende der Laufzeit auf Sie zukommt, nehmen Sie gern Kontakt auf. Wir besprechen Ihre Situation persönlich und ohne Verkaufsdruck.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.