
30 Juni Was passiert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Jobwechsel?
Ein Jobwechsel verändert Ihren Berufsalltag grundlegend. Ob der neue Beruf riskanter oder sicherer ist, ob Sie in eine andere Branche wechseln oder sich selbstständig machen: Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) reagiert auf diese Veränderungen unterschiedlich. In den meisten Fällen bleibt der Vertrag zunächst unverändert bestehen, doch je nach Vertragsgestaltung und Art des neuen Berufs kann ein Jobwechsel sowohl Risiken als auch Chancen für Ihren Versicherungsschutz mit sich bringen. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Jobwechsel.
Ändert sich der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Jobwechsel?
Ob sich der Beitrag Ihrer BU-Versicherung bei einem Berufswechsel ändert, hängt von den konkreten Vertragskonditionen ab. Bei vielen Tarifen bleibt der Beitrag zunächst stabil, weil der Versicherer den neuen Beruf nicht automatisch erfährt. Ob und wie eine Anpassung erfolgt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Grundsätzlich gilt: Die Beitragshöhe bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich unter anderem nach der Berufsgruppe, in die Sie eingestuft werden. Versicherer unterscheiden zwischen Berufen mit unterschiedlichem Risikoprofil. Ein Bürojob wird in der Regel günstiger eingestuft als ein körperlich anspruchsvoller Handwerksberuf. Wenn Sie in eine riskantere Berufsgruppe wechseln, kann das bei einer Neumeldung zu einer Anpassung führen. Wechseln Sie hingegen in eine weniger risikobehaftete Tätigkeit, besteht möglicherweise die Chance auf eine günstigere Einstufung.
Wichtig ist: Solange Sie Ihren neuen Beruf dem Versicherer nicht mitteilen und der Vertrag keine automatische Anpassungsklausel enthält, bleibt der Beitrag in der Regel unverändert. Das bedeutet aber nicht, dass alles automatisch optimal geregelt ist.
Muss ein Jobwechsel dem Versicherer gemeldet werden?
Eine gesetzliche Pflicht zur Meldung eines Jobwechsels an den Versicherer besteht in der Regel nicht. Ob Ihr Vertrag eine vertragliche Meldepflicht enthält, sollten Sie jedoch direkt in Ihren Versicherungsunterlagen prüfen, da dies von Tarif zu Tarif unterschiedlich geregelt sein kann.
Viele BU-Verträge enthalten keine explizite Pflicht, einen Berufswechsel anzuzeigen. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Versicherer zu informieren, insbesondere wenn der neue Beruf deutlich weniger riskant ist als der bisherige. In diesem Fall könnten Sie von einer günstigeren Beitragseinstufung profitieren.
Im Leistungsfall hingegen spielt der tatsächlich ausgeübte Beruf eine wichtige Rolle. Versicherer prüfen dann, ob Sie in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf berufsunfähig sind. Wenn Sie Ihren Beruf gewechselt haben und dies nicht kommuniziert wurde, kann das im Schadensfall zu Unklarheiten führen. Es empfiehlt sich daher, bei einem Jobwechsel die eigenen Vertragsunterlagen sorgfältig zu lesen und im Zweifel eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn der neue Beruf riskanter ist?
Wenn Sie in einen Beruf wechseln, der mit einem höheren Berufsunfähigkeitsrisiko verbunden ist, bleibt Ihr bestehender Vertrag grundsätzlich in Kraft. Der Versicherungsschutz erlischt nicht automatisch. Allerdings kann die Risikoeinschätzung im Leistungsfall auf Basis des neuen Berufs erfolgen, was im Einzelfall zu prüfen ist.
Entscheidend ist hier die Frage, wie Ihr Vertrag den Begriff der Berufsunfähigkeit definiert. Die meisten modernen BU-Verträge stellen auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab. Das bedeutet: Wenn Sie berufsunfähig werden, prüft der Versicherer, ob Sie die Tätigkeit ausüben können, die Sie zuletzt ausgeübt haben. Ein Wechsel in einen körperlich anspruchsvolleren Beruf kann also dazu führen, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt, ohne dass der Vertrag automatisch angepasst wird.
In einem solchen Fall könnte es passieren, dass der bestehende Versicherungsschutz nicht mehr optimal zu Ihrer neuen Lebenssituation passt. Eine Überprüfung des Vertrags ist daher nach einem Wechsel in einen riskanteren Beruf besonders relevant.
Kann ein Jobwechsel die Berufsunfähigkeitsversicherung verbessern?
Ja, ein Jobwechsel kann sich positiv auf Ihre BU-Versicherung auswirken, wenn Sie in einen Beruf mit geringerem Risikoprofil wechseln. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, beim Versicherer eine Neueinstufung zu beantragen, die zu einem niedrigeren Beitrag führen kann.
Viele Menschen wissen nicht, dass ein Wechsel von einem körperlich belastenden Beruf in eine überwiegend bürobasierte Tätigkeit eine Chance darstellt, die Konditionen der bestehenden BU-Versicherung zu verbessern. Versicherer nehmen solche Anpassungen nicht automatisch vor. Sie müssen aktiv werden und die Neueinstufung beantragen.
Darüber hinaus kann ein Jobwechsel auch Anlass sein, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente zu überprüfen. Wenn sich Ihr Einkommen durch den neuen Job deutlich verändert hat, sollten Sie prüfen, ob die vereinbarte Rentenhöhe noch zu Ihrem aktuellen Lebensstandard passt. Eine zu niedrig angesetzte BU-Rente kann im Leistungsfall eine erhebliche Versorgungslücke hinterlassen.
Sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Jobwechsel gekündigt werden?
Eine Kündigung der BU-Versicherung bei einem Jobwechsel ist in den meisten Fällen nicht empfehlenswert. Wer seinen bestehenden Vertrag kündigt, verliert den aufgebauten Versicherungsschutz und muss bei einem Neuabschluss erneut Gesundheitsfragen beantworten. Das kann bei veränderten Gesundheitsverhältnissen zu Problemen führen.
Mit zunehmendem Alter und möglichen Vorerkrankungen wird ein Neuabschluss einer BU-Versicherung schwieriger und in der Regel teurer. Wer einen bestehenden Vertrag aus jungen Jahren hält, profitiert oft von günstigeren Konditionen, die bei einem Neuabschluss so nicht mehr erreichbar wären.
Statt einer Kündigung ist es in den meisten Situationen sinnvoller, den bestehenden Vertrag anzupassen. Das kann eine Änderung der versicherten Rentenhöhe, eine Neueinstufung der Berufsgruppe oder eine Überprüfung der Vertragslaufzeit umfassen. Im Einzelfall ist zu prüfen, welche Anpassungen möglich und sinnvoll sind.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, die BU-Versicherung nach einem Jobwechsel zu überprüfen?
Der richtige Zeitpunkt für eine Überprüfung der BU-Versicherung ist möglichst zeitnah nach dem Jobwechsel. Je früher Sie prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz noch zu Ihrer neuen beruflichen Situation passt, desto besser können Sie auf eventuelle Lücken oder Verbesserungsmöglichkeiten reagieren.
Als Faustregel gilt: Jede größere berufliche Veränderung sollte Anlass sein, den eigenen Versicherungsschutz zu überdenken. Das gilt nicht nur für den Jobwechsel selbst, sondern auch für begleitende Veränderungen wie ein deutlich höheres oder niedrigeres Einkommen, eine Selbstständigkeit oder den Wechsel in eine Führungsposition.
Konkret sollten Sie bei einem Jobwechsel folgende Punkte prüfen:
- Passt die versicherte BU-Rente noch zu Ihrem aktuellen Nettoeinkommen?
- Hat sich Ihre Berufsgruppe und damit das Risikoprofil verändert?
- Enthält Ihr Vertrag eine Nachversicherungsgarantie, die Sie nutzen können?
- Sind die Vertragslaufzeit und das vereinbarte Endalter noch sinnvoll?
- Gibt es Klauseln im Vertrag, die bei einem Berufswechsel relevant werden?
Eine Überprüfung muss nicht zwingend zu einer Vertragsänderung führen. Manchmal ergibt die Prüfung, dass der bestehende Schutz gut passt. Aber die Gewissheit, dass alles stimmt, ist in jedem Fall wertvoll.
Wie assekuron bei der BU-Versicherung nach einem Jobwechsel unterstützt
Ein Jobwechsel ist ein guter Moment, um den eigenen Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre bestehende BU-Versicherung im Licht Ihrer neuen beruflichen Situation zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen. Als unabhängiger Makler sind wir keinem einzelnen Versicherer verpflichtet und können aus einem breiten Marktüberblick heraus mit Ihnen gemeinsam das passende Absicherungskonzept entwickeln.
Was wir für Sie tun können:
- Analyse Ihres bestehenden BU-Vertrags im Hinblick auf Ihren neuen Beruf und Ihr verändertes Risikoprofil
- Prüfung, ob eine Neueinstufung der Berufsgruppe möglich und sinnvoll ist
- Überprüfung der versicherten Rentenhöhe im Verhältnis zu Ihrem aktuellen Einkommen
- Klärung offener Fragen zu Meldepflichten und Vertragsklauseln
- Begleitung im Schadensfall von der Meldung bis zur Korrespondenz mit dem Versicherer
Als assekuron begleiten wir Privatkunden in Aachen und der Region bei genau solchen Lebenssituationen. Wenn Sie nach Ihrem Jobwechsel Klarheit über Ihren Versicherungsschutz gewinnen möchten, freuen wir uns auf ein Beratungsgespräch mit Ihnen.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.
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