
01 Sep. Was passiert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man sie nicht nutzt?
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) abschließt und sie nie in Anspruch nimmt, erhält die gezahlten Beiträge in der Regel nicht zurück. Das ist kein Fehler im System, sondern das Grundprinzip jeder Risikoversicherung: Sie zahlen für den Schutz, nicht für eine Kapitalanlage. Welche Optionen Sie dennoch haben und wann eine Überprüfung sinnvoll ist, zeigen die folgenden Abschnitte.
Was passiert mit den gezahlten Beiträgen, wenn man nie berufsunfähig wird?
Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Vertragsende durchhalten, ohne jemals berufsunfähig zu werden, verfallen die gezahlten Beiträge. Sie erhalten keine Rückzahlung. Das gilt für reine Risikoversicherungen, die ausschließlich den Leistungsfall absichern, ohne einen Sparanteil zu enthalten.
Dieses Prinzip teilt die BU-Versicherung mit anderen Risikoversicherungen wie der Haftpflicht- oder der Hausratversicherung. Wer sein Haus nie abbrennt, bekommt die Prämien ebenfalls nicht zurück. Der Wert liegt im Schutz selbst: Sie haben über viele Jahre die finanzielle Absicherung gehabt, falls das Schlimmste eingetreten wäre.
Bei kombinierten Produkten, etwa einer BU-Versicherung, die mit einer Lebens- oder Rentenversicherung verknüpft ist, kann ein Rückkaufswert entstehen. Dieser hängt jedoch von der konkreten Vertragsgestaltung ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen oder beitragsfrei stellen?
Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich grundsätzlich kündigen oder beitragsfrei stellen. Bei einer Kündigung endet der Versicherungsschutz sofort, und bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Bei einer Beitragsfreistellung zahlen Sie keine weiteren Prämien, der Schutz bleibt jedoch in reduzierter Form bestehen.
Die Beitragsfreistellung ist häufig die schonendere Option, wenn Sie sich vorübergehend finanziell entlasten möchten, ohne den Schutz vollständig aufzugeben. Wie hoch die verbleibende Absicherung nach einer Beitragsfreistellung ausfällt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Wichtig: Wer seinen Vertrag kündigt und später eine neue BU-Versicherung abschließen möchte, muss erneut Gesundheitsfragen beantworten. Mit zunehmendem Alter oder veränderten Gesundheitsverhältnissen kann das zu höheren Beiträgen oder sogar zu Ausschlüssen führen. Diese Frage ist im Einzelfall zu prüfen, bevor Sie eine Kündigung in Betracht ziehen.
Gibt es eine Auszahlung, wenn man die BU-Versicherung nicht in Anspruch nimmt?
Bei einer reinen Risikoversicherung gibt es keine Auszahlung am Ende der Laufzeit, wenn kein Leistungsfall eingetreten ist. Eine Ausnahme bilden Verträge mit Beitragsrückgewähr: Hier erhalten Sie am Ende der Laufzeit einen Teil der gezahlten Beiträge zurück, sofern kein Leistungsfall eingetreten ist.
Verträge mit Beitragsrückgewähr sind jedoch in der Regel deutlich teurer als reine Risikoversicherungen. Ob sich das rechnet, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren finanziellen Zielen ab. Generell lässt sich hier keine Empfehlung aussprechen, da die Kosten-Nutzen-Abwägung individuell sehr unterschiedlich ausfällt.
Wann lohnt es sich, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu behalten, auch wenn man sie nicht nutzt?
Die BU-Versicherung lohnt sich, solange Sie berufstätig sind und Ihr Einkommen Ihre finanzielle Grundlage bildet. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, besteht bis zum Renteneintritt, und laut Branchendaten trifft es statistisch gesehen jeden vierten Erwerbstätigen im Laufe seines Berufslebens.
Besonders relevant ist der Schutz in folgenden Situationen:
- Sie haben keine ausreichenden Ersparnisse, um einen längeren Einkommensausfall zu überbrücken.
- Sie haben familiäre Verpflichtungen wie Kinder oder einen laufenden Immobilienkredit.
- Ihre gesetzliche Erwerbsminderungsrente würde im Leistungsfall nicht ausreichen, um Ihren Lebensstandard zu sichern.
- Sie üben einen körperlich oder psychisch belastenden Beruf aus.
Wer seinen Vertrag bereits seit Jahren hält, profitiert zudem von den damals vereinbarten Konditionen, die bei einem Neuabschluss heute möglicherweise nicht mehr in gleicher Form erhältlich wären.
Was sind die Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wer keine BU-Versicherung abschließen kann oder möchte, hat mehrere Alternativen, die jedoch in der Regel einen geringeren oder eingeschränkteren Schutz bieten. Die wichtigsten Optionen sind die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung, private Alternativen wie die Grundfähigkeitsversicherung sowie die Dread-Disease-Versicherung.
- Erwerbsminderungsrente: Die gesetzliche Absicherung greift erst bei sehr weitreichender Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und reicht in vielen Fällen nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.
- Grundfähigkeitsversicherung: Diese zahlt, wenn bestimmte körperliche Grundfähigkeiten wie Gehen, Sehen oder Sprechen verloren gehen. Sie ist oft leichter zu erhalten, deckt aber nicht alle Ursachen von Berufsunfähigkeit ab.
- Dread-Disease-Versicherung: Sie zahlt eine Einmalleistung bei der Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen wie Krebs oder Herzinfarkt. Der Schutz ist auf definierte Krankheitsbilder begrenzt.
- Unfallversicherung: Deckt ausschließlich Unfälle ab, nicht jedoch Erkrankungen, die laut Branchendaten die häufigere Ursache für Berufsunfähigkeit sind.
Welche Alternative sinnvoll ist, hängt von Ihrer Gesundheitssituation, Ihrem Beruf und Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Im Einzelfall ist eine persönliche Beratung hier besonders wichtig.
Wann sollte man die BU-Versicherung überprüfen lassen?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer dann überprüft werden, wenn sich Ihre Lebenssituation wesentlich verändert hat. Als Faustregel gilt: Mindestens alle drei bis fünf Jahre oder bei einem der folgenden Ereignisse.
- Berufswechsel: Ein neuer Beruf kann das Risikoprofil verändern und eine Anpassung der vereinbarten Rentenhöhe sinnvoll machen.
- Einkommensveränderung: Wer deutlich mehr verdient als bei Vertragsabschluss, sollte prüfen, ob die vereinbarte BU-Rente noch ausreicht.
- Familiengründung: Mit Kindern steigen die finanziellen Verpflichtungen, was eine höhere Absicherung sinnvoll machen kann.
- Immobilienerwerb: Ein laufender Kredit erhöht den Absicherungsbedarf erheblich.
- Annäherung an das Rentenalter: Gegen Ende der Berufstätigkeit kann es sinnvoll sein, zu prüfen, ob der Vertrag noch bis zum geplanten Renteneintritt läuft.
Auch wenn Sie das Gefühl haben, zu viel zu zahlen oder der Vertrag nicht mehr zu Ihrer Situation passt, ist eine Überprüfung sinnvoll. Dabei geht es nicht zwingend um eine Kündigung, sondern oft um eine Anpassung oder Optimierung des bestehenden Konzepts.
Wie assekuron bei der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt
Wir wissen, dass Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung selten einfach zu beantworten sind. Ob Sie einen bestehenden Vertrag überprüfen lassen möchten, unsicher sind, ob Ihre aktuelle Absicherung noch zu Ihrer Lebenssituation passt, oder Alternativen zur BU-Versicherung suchen: Wir begleiten Sie dabei mit einer unabhängigen Einschätzung.
Als assekuron GmbH arbeiten wir nicht für einzelne Versicherer, sondern ausschließlich für Sie. Das bedeutet konkret:
- Wir analysieren Ihren bestehenden BU-Vertrag auf Lücken, Anpassungsbedarf und Optimierungspotenzial.
- Wir vergleichen Konzepte aus einem breiten Netzwerk von rund 600 Versicherern, um das passende Absicherungskonzept für Ihre Situation zu finden.
- Wir erklären Ihnen verständlich, welche Optionen Sie haben, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, beitragsfrei stellen oder anpassen möchten.
- Wir begleiten Sie im Leistungsfall von der Schadensmeldung bis zur vollständigen Korrespondenz mit dem Versicherer.
- Wir sind an vier Standorten in der Region Aachen für Sie erreichbar und nehmen uns die Zeit, Ihre persönliche Situation wirklich zu verstehen.
Wenn Sie Ihre BU-Versicherung überprüfen lassen möchten oder Fragen zu Ihrer Absicherung haben, freuen wir uns auf ein Beratungsgespräch mit Ihnen.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.
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