
04 Sep. Gilt eine deutsche BU-Versicherung auch im Ausland?
Eine deutsche Berufsunfähigkeitsversicherung gilt grundsätzlich weltweit, also auch im Ausland. Der Versicherungsschutz endet nicht an der deutschen Grenze. Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen, die je nach Vertrag, Aufenthaltsdauer und Wohnsitzverlegung ins Ausland relevant werden. Die folgenden Fragen klären die wichtigsten Aspekte rund um den Auslandsschutz Ihrer BU-Versicherung.
In welchen Ländern gilt eine deutsche BU-Versicherung?
Eine deutsche Berufsunfähigkeitsversicherung gilt in der Regel weltweit. Das bedeutet: Ob Sie sich in Europa, Nordamerika, Asien oder einem anderen Teil der Welt aufhalten, der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich fort. Die meisten Tarife enthalten eine sogenannte Weltgeltungsklausel, die den Schutz ausdrücklich auf alle Länder ausdehnt.
Dennoch sollten Sie die genauen Vertragsbedingungen prüfen. Manche Policen schließen bestimmte Länder aus, etwa Regionen mit aktiven Kriegsgebieten oder Staaten, gegen die internationale Sanktionen verhängt wurden. Auch bei Ländern mit eingeschränkter medizinischer Infrastruktur können Versicherer besondere Regelungen vorsehen. Im Einzelfall ist das immer zu prüfen.
Für Reisen und vorübergehende Auslandsaufenthalte, zum Beispiel im Rahmen einer Entsendung durch den Arbeitgeber oder eines längeren Urlaubs, ist der Schutz in der Praxis meist unproblematisch. Anders kann es aussehen, wenn Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Was passiert, wenn man dauerhaft ins Ausland zieht?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, kann das erhebliche Auswirkungen auf Ihre BU-Versicherung haben. Viele Versicherer knüpfen den vollen Versicherungsschutz an einen Wohnsitz in Deutschland oder zumindest im Europäischen Wirtschaftsraum. Ein dauerhafter Umzug in ein Drittland kann dazu führen, dass der Vertrag angepasst, eingeschränkt oder sogar gekündigt wird.
Besonders relevant ist dabei die Frage, ob der Versicherer über die Wohnsitzverlegung informiert werden muss. In vielen Verträgen besteht eine Anzeigepflicht. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert im Leistungsfall Schwierigkeiten. Darüber hinaus kann sich die Leistungsabwicklung im Ausland komplizierter gestalten, etwa weil Gutachten, ärztliche Atteste und Korrespondenz in einer anderen Sprache vorliegen.
Wenn Sie einen dauerhaften Umzug ins Ausland planen, sollten Sie Ihren Vertrag frühzeitig auf diese Punkte hin prüfen und gegebenenfalls mit einem unabhängigen Berater besprechen, welche Optionen Sie haben.
Wie wird Berufsunfähigkeit im Ausland festgestellt?
Die Feststellung einer Berufsunfähigkeit im Ausland folgt grundsätzlich denselben Kriterien wie in Deutschland: Der Versicherte muss nachweisen, dass er seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu einem bestimmten Grad, in der Regel zu mindestens 50 Prozent, dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Der Unterschied liegt im praktischen Ablauf der Prüfung.
Ärztliche Gutachten und Befundberichte müssen in der Regel auf Deutsch oder in einer vom Versicherer akzeptierten Sprache vorgelegt werden. Ausländische Diagnosen und Behandlungsunterlagen müssen häufig übersetzt und beglaubigt werden, was Zeit und Kosten verursacht. Manche Versicherer behalten sich das Recht vor, eine eigene Begutachtung durch einen von ihnen beauftragten Arzt zu verlangen, was aus dem Ausland heraus logistisch aufwendig sein kann.
Wer sich längere Zeit im Ausland aufhält, sollte daher sorgfältig dokumentieren, welche ärztlichen Behandlungen stattgefunden haben, und alle relevanten Unterlagen aufbewahren. Im Leistungsfall ist eine lückenlose Dokumentation besonders wichtig.
Gilt die BU-Versicherung auch bei einem Auslandsunfall?
Ja, eine Berufsunfähigkeit, die durch einen Unfall im Ausland verursacht wird, ist in der Regel durch eine deutsche BU-Versicherung abgedeckt. Die BU-Versicherung unterscheidet grundsätzlich nicht nach der Ursache der Berufsunfähigkeit, sondern nach dem Ergebnis: Wer seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann, hat Anspruch auf die vereinbarte Rente, unabhängig davon, ob die Ursache ein Unfall, eine Krankheit oder ein psychisches Leiden ist und wo dieses Ereignis eingetreten ist.
Wichtig ist dabei, dass die Berufsunfähigkeit den vertraglichen Anforderungen entspricht und ordnungsgemäß nachgewiesen wird. Ein Auslandsunfall erschwert die Beweisführung nicht grundsätzlich, macht sie aber oft aufwendiger. Polizeiberichte, Krankenhausunterlagen und ärztliche Atteste aus dem Ausland müssen gesammelt, übersetzt und dem Versicherer vorgelegt werden.
Zu beachten ist außerdem, dass eine BU-Versicherung keine Unfallversicherung ersetzt. Wer im Ausland verunglückt, aber nicht dauerhaft berufsunfähig wird, erhält aus der BU-Versicherung keine Leistung. Für solche Fälle kann eine separate Unfallversicherung sinnvoll sein.
Was sollte man vor einem längeren Auslandsaufenthalt prüfen?
Vor einem längeren Auslandsaufenthalt sollten Sie Ihre BU-Versicherung auf mehrere Punkte hin überprüfen. Dazu gehören die Weltgeltungsklausel, mögliche Ausschlussländer, Anzeigepflichten bei Wohnsitzverlegung und die Regelungen zur Leistungsabwicklung im Ausland. Je länger der Aufenthalt geplant ist, desto wichtiger wird diese Prüfung.
Folgende Punkte sind besonders relevant:
- Weltgeltungsklausel: Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag ausdrücklich weltweiten Schutz vorsieht und ob bestimmte Länder ausgeschlossen sind.
- Anzeigepflichten: Klären Sie, ob Sie den Versicherer über einen längeren Auslandsaufenthalt oder eine Wohnsitzverlegung informieren müssen.
- Leistungsabwicklung: Informieren Sie sich, wie der Versicherer im Leistungsfall mit ausländischen Unterlagen umgeht und welche Anforderungen an Übersetzungen gestellt werden.
- Währung und Zahlungsweg: Prüfen Sie, ob die BU-Rente auf ein ausländisches Konto ausgezahlt werden kann und ob dabei Kosten entstehen.
- Ergänzende Absicherung: Überlegen Sie, ob eine Auslandskrankenversicherung oder eine Unfallversicherung für den Aufenthalt sinnvoll ist.
Als Faustregel gilt: Je länger und je weiter weg der Aufenthalt, desto gründlicher sollte die Prüfung ausfallen. Ein kurzer Urlaub in Europa erfordert in der Regel keine besonderen Maßnahmen. Ein mehrjähriger Aufenthalt außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hingegen kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Wie assekuron bei der BU-Versicherung im Ausland unterstützt
Fragen rund um den Auslandsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind oft komplex und hängen stark vom jeweiligen Vertrag und der individuellen Lebenssituation ab. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren bestehenden Schutz zu verstehen und gegebenenfalls anzupassen.
- Wir prüfen Ihre bestehende BU-Police auf Weltgeltungsklauseln, Ausschlüsse und Anzeigepflichten.
- Wir vergleichen für Sie Konzepte aus unserem Netzwerk von rund 600 Versicherern, um eine Lösung zu finden, die zu Ihrer Lebenssituation passt, auch wenn Sie längere Zeit im Ausland verbringen.
- Wir begleiten Sie im Leistungsfall, übernehmen die Korrespondenz mit dem Versicherer und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
- Wir beraten Sie unabhängig, ohne Bindung an einen bestimmten Versicherer oder Tarif.
Als assekuron stehen wir Ihnen in Aachen und darüber hinaus für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wenn Sie Fragen zu Ihrer BU-Versicherung und dem Auslandsschutz haben, nehmen Sie gern Kontakt auf.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.
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