
11 Okt. Ist eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?
Beiträge zur Risikolebensversicherung sind in Deutschland grundsätzlich steuerlich absetzbar, allerdings nur im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen und häufig mit begrenzter Wirkung. Ob und wie viel Sie tatsächlich steuerlich geltend machen können, hängt von Ihrer individuellen Steuersituation sowie den bereits ausgeschöpften Höchstbeträgen ab. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Steuern und Risikolebensversicherung.
Wie viel lässt sich durch die Risikolebensversicherung steuerlich sparen?
Wie viel Sie durch eine Risikolebensversicherung steuerlich sparen können, lässt sich pauschal nicht beziffern. Die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, für die gesetzliche Höchstbeträge gelten. In der Praxis ist der steuerliche Effekt oft gering, weil diese Höchstbeträge durch andere Versicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft sind.
Arbeitnehmer und Beamte können sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einem bestimmten Jahresbetrag geltend machen, Selbstständige und Freiberufler bis zu einem höheren Betrag. Da jedoch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls in diese Kategorie fallen und diese Töpfe häufig bereits füllen, bleibt für die Risikolebensversicherung oft kein steuerlich wirksamer Spielraum mehr übrig. Je nach individueller Steuersituation kann der tatsächliche Steuervorteil daher sehr unterschiedlich ausfallen.
Unter welche Steuerart fällt die Risikolebensversicherung?
Die Beiträge zur Risikolebensversicherung fallen steuerrechtlich unter die Einkommensteuer, genauer gesagt unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Sie werden nicht als Sonderausgaben im engeren Sinne behandelt, sondern in einer eigenen Kategorie zusammen mit anderen Versicherungsbeiträgen erfasst.
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen neben der Risikolebensversicherung unter anderem Beiträge zur Haftpflichtversicherung, zur Berufsunfähigkeitsversicherung, zur privaten Krankenversicherung sowie zur Kfz-Haftpflichtversicherung. All diese Beiträge werden gemeinsam auf den gesetzlichen Höchstbetrag angerechnet. Das bedeutet: Je mehr andere Versicherungsbeiträge Sie bereits absetzen, desto geringer ist der verbleibende steuerliche Spielraum für die Risikolebensversicherung.
Wer kann die Beiträge zur Risikolebensversicherung absetzen?
Grundsätzlich kann jede steuerpflichtige Person in Deutschland die Beiträge zur Risikolebensversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben. Ob sich das steuerlich tatsächlich auswirkt, hängt jedoch davon ab, ob der persönliche Höchstbetrag noch nicht vollständig durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft ist.
Besonders relevant ist die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner gilt ein niedrigerer Höchstbetrag als für Selbstständige und Freiberufler, die keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Für Arbeitnehmer ist der steuerliche Effekt daher in vielen Fällen begrenzt oder entfällt ganz, weil die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge den verfügbaren Rahmen bereits ausschöpfen. Selbstständige hingegen haben häufig mehr Spielraum, da sie ihre Krankenversicherung vollständig selbst tragen und der Höchstbetrag entsprechend höher angesetzt ist. Im Einzelfall ist das immer zu prüfen.
Wie trägt man die Risikolebensversicherung in die Steuererklärung ein?
Die Beiträge zur Risikolebensversicherung tragen Sie in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand ein, und zwar im Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dort werden alle relevanten Versicherungsbeiträge des Jahres zusammengefasst und gemeinsam auf den Höchstbetrag angerechnet.
Für den Eintrag benötigen Sie die Jahresbescheinigung Ihres Versicherers, die den gezahlten Beitrag für das jeweilige Steuerjahr ausweist. Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel automatisch zu Beginn des Folgejahres. Tragen Sie den dort ausgewiesenen Betrag in das entsprechende Feld der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Das Finanzamt prüft dann, ob und in welcher Höhe sich der Beitrag steuermindernd auswirkt, abhängig von Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen und Ihrem persönlichen Steuersatz. Da die Berechnung komplex sein kann, empfiehlt sich im Zweifel die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Ist die Auszahlung der Risikolebensversicherung steuerpflichtig?
Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist in der Regel steuerfrei, wenn die versicherte Person stirbt und die Versicherungssumme an die begünstigte Person ausgezahlt wird. Allerdings kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn die Auszahlung das persönliche Erbschaftsteuerfreibetragsvolumen des Begünstigten übersteigt.
Ob und wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen der versicherten und der begünstigten Person ab. Ehepartner und Kinder profitieren von deutlich höheren Freibeträgen als entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen. Eine Gestaltungsmöglichkeit, die in der Praxis genutzt wird, ist die sogenannte Überkreuzversicherung: Dabei versichert jeder Partner das Leben des anderen und ist gleichzeitig Versicherungsnehmer. In einem solchen Fall könnte die Auszahlung erbschaftsteuerfrei bleiben, weil die Versicherungssumme nicht in den Nachlass fällt. Ob diese Konstruktion für Ihre Situation sinnvoll ist, sollten Sie im Einzelfall mit einem Steuerberater klären.
Wann lohnt sich eine Risikolebensversicherung trotz begrenzter Steuervorteile?
Eine Risikolebensversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn andere Menschen finanziell von Ihrem Einkommen abhängig sind. Der steuerliche Aspekt ist dabei zweitrangig. Der eigentliche Zweck dieser Absicherung ist der Schutz von Hinterbliebenen vor finanziellen Engpässen im Todesfall, nicht die Steueroptimierung.
Als Faustregel gilt: Wer eine Familie hat, gemeinsam mit dem Partner eine Immobilie finanziert oder Angehörige unterhält, für den ist eine Risikolebensversicherung besonders relevant. Auch Alleinerziehende, Selbstständige mit Geschäftspartnern oder Personen mit hohen laufenden Verbindlichkeiten profitieren von diesem Schutz. Die Versicherungssumme sollte dabei realistisch kalkuliert sein und den tatsächlichen Bedarf der Hinterbliebenen abdecken, nicht nur einen symbolischen Betrag.
Wer hingegen keine finanziellen Abhängigkeiten hat und keine gemeinsamen Verbindlichkeiten trägt, für den ist eine Risikolebensversicherung möglicherweise weniger relevant. Ob sie in Ihrer konkreten Lebenssituation sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
Wie assekuron bei der Risikolebensversicherung unterstützt
Die Frage, ob eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist und wie sie sich steuerlich auswirkt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir bei assekuron nehmen uns die Zeit, Ihre persönliche Situation zu verstehen, bevor wir gemeinsam ein individuelles Absicherungskonzept entwickeln.
- Unabhängige Analyse Ihrer bestehenden Vorsorgeaufwendungen und des verbleibenden steuerlichen Spielraums
- Vergleich von Konzepten aus einem breiten Netzwerk von Versicherern, ohne Bindung an einzelne Anbieter
- Beratung zu sinnvollen Gestaltungsmöglichkeiten, etwa zur Begünstigtenregelung im Hinblick auf die Erbschaftsteuer
- Begleitung im Schadensfall, von der Meldung bis zur vollständigen Korrespondenz mit dem Versicherer
- Persönliche Gespräche, in denen Ihre Ziele und Ihre Lebenssituation im Mittelpunkt stehen
Wenn Sie wissen möchten, ob eine Risikolebensversicherung für Sie sinnvoll ist und wie sie sich in Ihr Gesamtkonzept einfügt, freuen wir uns auf ein Beratungsgespräch.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar, für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.
Ähnliche Artikel
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Anwälte: Worauf kommt es an?
- Was muss man bei den Gesundheitsfragen für die BU alles angeben?
- Ist Burnout ein Grund für Berufsunfähigkeit?
- Wie funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall?
- Was passiert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Jobwechsel?