Verschränkte Hände eines Paares auf Holztisch neben einer Lebensversicherungspolice im warmen Nachmittagslicht.

Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare: Was sollte man beachten?

Wer ohne Trauschein mit seinem Partner zusammenlebt, teilt oft Wohnung, Alltag und gemeinsame finanzielle Verpflichtungen. Doch im Todesfall eines Partners zeigt sich schnell, wie wenig das Recht unverheiratete Paare schützt. Eine Risikolebensversicherung kann diese Lücke schließen, aber nur dann, wenn sie richtig aufgesetzt ist. Dieser Beitrag erklärt, worauf Sie als unverheiratetes Paar bei der Absicherung Ihres Partners achten sollten, welche Fehler häufig gemacht werden und wie Sie die passende Versicherungssumme ermitteln.

Was ist eine Risikolebensversicherung und wie funktioniert sie?

Eine Risikolebensversicherung ist eine Absicherung, die im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Summe an eine begünstigte Person auszahlt. Sie ist keine Sparform und baut kein Kapital auf, sondern dient ausschließlich dem finanziellen Schutz der Hinterbliebenen.

Das Prinzip ist einfach: Sie schließen einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit und Versicherungssumme ab. Stirbt die versicherte Person innerhalb dieser Laufzeit, erhält die begünstigte Person die vereinbarte Summe. Endet die Laufzeit, ohne dass der Versicherungsfall eingetreten ist, erlischt der Vertrag ohne Rückzahlung. Genau diese Struktur macht die Risikolebensversicherung zu einem vergleichsweise überschaubaren Absicherungsinstrument.

Für unverheiratete Paare ist dabei ein wichtiger Unterschied zu verstehen: Im Gegensatz zu Ehepartnern haben unverheiratete Partner keinerlei gesetzliche Erbrechte. Ohne gezielte Planung geht die Versicherungsleistung im Zweifel nicht an den Partner, sondern an die gesetzlichen Erben, also etwa Eltern oder Geschwister der verstorbenen Person.

Warum unverheiratete Paare besonderen Absicherungsbedarf haben

Aufbauend auf dem Grundprinzip der Risikolebensversicherung wird deutlich, warum die Situation für unverheiratete Paare besonders sorgfältige Planung erfordert. Das deutsche Erbrecht kennt keine automatische Begünstigung des Lebenspartners ohne Trauschein.

Konkret bedeutet das: Stirbt ein Partner, erben zunächst die nächsten Verwandten, also Eltern, Geschwister oder Kinder aus früheren Beziehungen. Der hinterbliebene Lebenspartner geht leer aus, selbst wenn das Paar jahrelang gemeinsam gewirtschaftet, eine Immobilie finanziert oder gemeinsame Schulden aufgenommen hat.

Besonders relevant ist die Absicherung des unverheirateten Partners in folgenden Situationen:

  • Gemeinsame Immobilienfinanzierung, bei der ein Partner den Kredit allein nicht tragen kann
  • Einkommensungleichgewicht, bei dem ein Partner deutlich mehr verdient oder der andere in Teilzeit arbeitet
  • Gemeinsame Kinder, für die der hinterbliebene Elternteil allein sorgen müsste
  • Selbstständigkeit eines Partners, bei der das Haushaltseinkommen stark von einer Person abhängt

In all diesen Fällen kann der finanzielle Ausfall eines Partners existenzbedrohend sein. Eine Risikolebensversicherung ohne Trauschein schafft hier eine gezielte Absicherung, die das Recht von sich aus nicht bietet.

Bezugsrecht richtig festlegen: Der wichtige Schritt für unverheiratete Paare

Das Bezugsrecht regelt, wer die Versicherungsleistung im Todesfall erhält. Es ist der zentrale Hebel, mit dem unverheiratete Paare sicherstellen können, dass die Auszahlung tatsächlich beim Partner ankommt und nicht bei den gesetzlichen Erben.

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung können Sie eine oder mehrere Personen als Bezugsberechtigte benennen. Diese Benennung ist unabhängig vom Testament und vom gesetzlichen Erbrecht. Das bedeutet: Selbst wenn kein Testament vorhanden ist, erhält die im Vertrag genannte Person die Versicherungssumme direkt, ohne den Umweg über das Erbrecht.

Für unverheiratete Paare gilt daher folgende Grundregel: Den Partner ausdrücklich und namentlich als Bezugsberechtigten einsetzen. Formulierungen wie „meine Erben“ oder „meine Familie“ sind ungeeignet, weil sie den Partner ohne Trauschein in der Regel nicht einschließen.

Darüber hinaus sollten Sie folgende Punkte beim Bezugsrecht beachten:

  • Widerrufliches vs. unwiderrufliches Bezugsrecht: Ein widerrufliches Bezugsrecht kann jederzeit geändert werden, ein unwiderrufliches nicht ohne Zustimmung der begünstigten Person. Für die meisten Paare ist das widerrufliche Bezugsrecht flexibler.
  • Aktualisierung bei Lebensveränderungen: Trennung, neue Partnerschaft oder Heirat können eine Anpassung des Bezugsrechts notwendig machen.
  • Steuerliche Aspekte: Die Auszahlung an einen unverheirateten Partner kann erbschaft- und schenkungsteuerlich relevant sein, je nach individueller Steuersituation. Hier empfiehlt sich eine steuerliche Beratung.

Häufige Fehler bei der Risikolebensversicherung ohne Trauschein

Wer die Grundlagen des Bezugsrechts verstanden hat, kann die häufigsten Fehler bei der Absicherung unverheirateter Partner gezielt vermeiden. In der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Stolperstellen.

Kein Bezugsberechtigter benannt

Der häufigste Fehler: Der Partner wird schlicht nicht als Bezugsberechtigter eingetragen. In diesem Fall fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass und wird nach gesetzlichem Erbrecht verteilt. Der Lebenspartner ohne Trauschein erhält nichts.

Veraltetes Bezugsrecht nach Trennung

Wer in einer früheren Beziehung eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, vergisst häufig, das Bezugsrecht zu aktualisieren. Im Todesfall würde dann der Ex-Partner die Leistung erhalten, nicht der aktuelle Lebenspartner.

Nur eine Police für beide Partner

Manche Paare glauben, eine gemeinsame Police reiche aus. Tatsächlich ist es für unverheiratete Paare oft sinnvoller, zwei separate Verträge abzuschließen, bei denen jeweils der andere Partner als Bezugsberechtigter eingesetzt ist. So ist die gegenseitige Absicherung klar geregelt.

Zu niedrige Versicherungssumme

Eine Risikolebensversicherung ohne Trauschein, die im Ernstfall nicht ausreicht, um laufende Verpflichtungen zu decken, verfehlt ihren Zweck. Die Höhe der Absicherung sollte realistisch an den tatsächlichen finanziellen Bedarf angepasst sein.

Die passende Versicherungssumme und Laufzeit ermitteln

Nachdem die häufigen Fehler bekannt sind, stellt sich die praktische Frage: Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein, und wie lange sollte der Vertrag laufen? Beide Entscheidungen hängen von der individuellen Lebenssituation ab und lassen sich nicht pauschal beantworten.

Als Orientierung gilt: Die Versicherungssumme sollte so bemessen sein, dass der hinterbliebene Partner seine laufenden finanziellen Verpflichtungen für einen angemessenen Zeitraum decken kann. Dazu gehören Miet- oder Kreditraten, Lebenshaltungskosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten.

Folgende Faktoren beeinflussen die Wahl der Versicherungssumme und Laufzeit:

  • Gemeinsame Schulden: Ein laufender Immobilienkredit sollte vollständig abgedeckt sein, damit der Partner die Immobilie halten kann.
  • Einkommensverhältnisse: Je stärker das Haushaltseinkommen von einer Person abhängt, desto höher sollte die Absicherung ausfallen.
  • Kinder: Gemeinsame Kinder erhöhen den Absicherungsbedarf erheblich, da der hinterbliebene Elternteil möglicherweise die Erwerbstätigkeit reduzieren muss.
  • Laufzeit: Die Laufzeit sollte mindestens so lang sein wie die größte gemeinsame finanzielle Verpflichtung, zum Beispiel die Restlaufzeit eines Immobilienkredits.

Eine häufig genannte Faustregel lautet, dass die Versicherungssumme dem drei- bis fünffachen Jahreseinkommen der versicherten Person entsprechen sollte. Diese Orientierung ist jedoch nur ein Ausgangspunkt, der im Einzelfall zu prüfen und an die konkrete Situation anzupassen ist.

Für unverheiratete Paare empfiehlt sich außerdem, die Absicherung regelmäßig zu überprüfen, zum Beispiel wenn sich das Einkommen verändert, ein Kind geboren wird oder eine gemeinsame Immobilie erworben wird. Eine Risikolebensversicherung ohne Trauschein ist kein einmaliger Abschluss, sondern ein Absicherungskonzept, das mit dem Leben mitwächst.

Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare: Wie assekuron Sie unterstützt

Die Absicherung des Lebenspartners ohne Trauschein erfordert mehr als nur den Abschluss einer Police. Bezugsrecht, Versicherungssumme, Laufzeit und steuerliche Aspekte müssen aufeinander abgestimmt sein. Genau hier setzen wir an.

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  • Zugang zu einem breiten Spektrum an Versicherern, aus dem wir das passende Konzept für Sie herausarbeiten
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  • Klare Erklärung des Bezugsrechts und Unterstützung bei der korrekten Benennung des Partners
  • Regelmäßige Überprüfung Ihres Absicherungskonzepts bei veränderten Lebensumständen
  • Professionelle Begleitung im Schadensfall, von der Schadensmeldung bis zur vollständigen Korrespondenz mit dem Versicherer

Wenn Sie Ihre Absicherung als unverheiratetes Paar auf ein solides Fundament stellen möchten, sprechen Sie uns gern an. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch und wir schauen gemeinsam, welches Konzept zu Ihrer Situation passt.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

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