
24 Juli Wie lange zahlt mein Arbeitgeber bei Krankheit?
Bei Krankheit zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel bis zu sechs Wochen lang Ihr volles Gehalt weiter. Diese Pflicht zur Entgeltfortzahlung gilt für alle Arbeitnehmer, die mindestens vier Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt sind. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Lohnfortzahlung, Krankengeld und Ihren Schutz bei längerer Erkrankung.
Wie lange gilt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht?
Die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht beträgt sechs Wochen pro Erkrankung. In diesem Zeitraum zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr reguläres Bruttogehalt weiter, als wären Sie arbeitsfähig. Voraussetzung ist, dass Sie die Wartezeit von vier Wochen im Betrieb erfüllt haben und die Erkrankung nicht selbst verschuldet ist.
Die Entgeltfortzahlung gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Teilzeitkräfte, Minijobber und befristet Beschäftigte. Entscheidend ist allein, dass ein Arbeitsverhältnis besteht. Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch auf diese gesetzliche Leistung, was ihre Absicherung bei Krankheit zu einem besonders relevanten Thema macht.
Damit die Lohnfortzahlung greift, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und spätestens am dritten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Viele Arbeitgeber verlangen diese bereits ab dem ersten Tag, was vertraglich oder per Betriebsvereinbarung geregelt sein kann.
Was passiert nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung?
Nach Ablauf der sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt zahlt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Dieses beträgt laut gesetzlicher Regelung in der Regel 70 Prozent des Bruttolohns, jedoch maximal 90 Prozent des Nettolohns, und liegt damit spürbar unter dem bisherigen Einkommen.
Das Krankengeld wird grundsätzlich für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt. Nach diesem Zeitraum endet auch der Anspruch auf Krankengeld, sofern keine Besserung eingetreten ist. Wer dann noch nicht arbeitsfähig ist, muss andere Absicherungsformen in Anspruch nehmen, etwa eine Berufsunfähigkeitsrente oder Leistungen der Rentenversicherung.
Für privat Krankenversicherte gelten andere Regelungen: Ob und in welcher Höhe ein Krankentagegeld gezahlt wird, hängt vom individuell vereinbarten Tarif ab. Wer hier keine entsprechende Absicherung eingeschlossen hat, trägt das Einkommensrisiko bei langer Krankheit selbst.
Wann verliert man den Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Den Anspruch auf Lohnfortzahlung verliert man, wenn die Erkrankung selbst verschuldet ist. Das bedeutet: Wer sich durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verletzt, kann seinen Anspruch verwirken. Typische Beispiele sind Verletzungen bei verbotenen Aktivitäten oder Unfälle unter Alkoholeinfluss, wobei die genaue Beurteilung stets vom Einzelfall abhängt.
Weitere Situationen, in denen der Anspruch entfallen oder eingeschränkt sein kann:
- Die Wartezeit von vier Wochen im Betrieb wurde noch nicht erfüllt.
- Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde nicht rechtzeitig eingereicht.
- Das Arbeitsverhältnis endet während der Erkrankung, wobei in diesem Fall die Krankenkasse einspringt.
- Die Erkrankung wurde vorsätzlich herbeigeführt.
Im Zweifelsfall sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, da die Beurteilung, ob ein Verschulden vorliegt, im Einzelfall zu prüfen ist und von den konkreten Umständen abhängt.
Gilt die 6-Wochen-Regel auch bei wiederholter Erkrankung?
Ja, bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt die Sechs-Wochen-Frist von vorn. Erkranken Sie also an einer anderen Krankheit als zuvor, haben Sie erneut Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Bei derselben Erkrankung gelten jedoch besondere Regeln.
Handelt es sich um dieselbe Erkrankung, die erneut auftritt, greift die Lohnfortzahlung nur dann wieder vollständig, wenn seit dem Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung mindestens sechs Monate vergangen sind oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung mindestens zwölf Monate verstrichen sind.
Diese Regelung soll verhindern, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei chronischen oder wiederkehrenden Erkrankungen unbegrenzt neu entsteht. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen ist diese Einschränkung besonders relevant, da die Lücke zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld in solchen Fällen schnell zur finanziellen Belastung werden kann.
Was gilt bei Krankheit während des Urlaubs?
Erkranken Sie während Ihres Urlaubs, werden die Krankheitstage nicht auf Ihren Urlaubsanspruch angerechnet. Voraussetzung ist, dass Sie die Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachweisen. Die betroffenen Urlaubstage bleiben Ihnen erhalten und können zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.
Wichtig: Die Meldepflicht gilt auch im Urlaub. Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung informieren und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, auch wenn Sie sich im Ausland befinden. Bei Erkrankungen im Ausland empfiehlt es sich, die Bescheinigung von einem lokalen Arzt ausstellen zu lassen und diese nach der Rückkehr einzureichen.
Die Lohnfortzahlungspflicht gilt auch während des Urlaubs, sofern die Erkrankung die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Urlaubstage, an denen Sie krank sind, zählen als Krankheitstage und nicht als Urlaubstage.
Wie schützt eine private Krankenversicherung bei langer Krankheit?
Eine private Krankenversicherung kann bei langer Krankheit durch ein Krankentagegeld die Einkommenslücke schließen, die nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung entsteht. Das Krankentagegeld ist eine freiwillig vereinbarte Leistung, die ab einem selbst gewählten Zeitpunkt greift und das Nettoeinkommen absichert.
Für gesetzlich Versicherte kann eine private Zusatzversicherung mit Krankentagegeld sinnvoll sein, wenn das gesetzliche Krankengeld das bisherige Nettoeinkommen nicht ausreichend ersetzt. Besonders relevant ist dies für:
- Selbstständige und Freiberufler, die keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben.
- Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, bei denen die Differenz zwischen Gehalt und Krankengeld besonders groß ist.
- Personen mit Familienverpflichtungen, die auf ein stabiles Einkommen angewiesen sind.
Privat Krankenversicherte sollten prüfen, ob ihr Tarif ein Krankentagegeld einschließt und ab welchem Tag dieses greift. Wer hier Lücken im Absicherungskonzept hat, trägt bei längerer Erkrankung ein erhebliches finanzielles Risiko. Ob und welche Absicherung für Ihre persönliche Situation passt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Wie assekuron bei Lohnfortzahlung und Krankenabsicherung unterstützt
Die Frage, was nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung passiert, betrifft früher oder später fast jeden Arbeitnehmer. Wir bei assekuron helfen Ihnen, die Lücken in Ihrer Absicherung zu erkennen und ein individuelles Konzept zu entwickeln, das zu Ihrer Lebenssituation passt.
- Wir analysieren Ihre bestehenden Versicherungsverträge und zeigen auf, wo Schutzlücken bestehen.
- Wir vergleichen Angebote aus einem Netzwerk von rund 600 Versicherern, ohne an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein.
- Wir beraten Sie zu Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsabsicherung und weiteren Bausteinen, die bei langer Krankheit relevant werden.
- Wir begleiten Sie im Schadensfall und übernehmen die Korrespondenz mit dem Versicherer.
Wenn Sie wissen möchten, wie gut Sie bei längerer Krankheit abgesichert sind, nehmen Sie gern ein Beratungsgespräch mit uns auf. Wir sind an vier Standorten für Sie erreichbar, unter anderem am Theaterplatz 7 in Aachen.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar — für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.
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